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Homeoffice: Heil will digitale Zeiterfassung für zu Hause - und 24 Tage Rechtsanspruch für alle

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Arbeitsminister Hubertus Heil will einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice durchsetzen. Zudem soll es eine Art digitale Stechuhr geben.

Berlin – Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant, Arbeitnehmern mindestens 24 Tage Homeoffice im Jahr rechtlich zuzusichern. Das verkündete er in „Bild am Sonntag“. Das „Mobile Arbeit Gesetz“ habe er bereits fertiggestellt. Demnach soll der Arbeitgeber Mobilarbeit lediglich dann ablehnen können, wenn es nachvollziehbare, organisatorische oder betriebliche Gründe gibt.

„Dort, wo es möglich ist, sollen alle Angestellten einen gesetzlichen Anspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr für mobile Arbeit bekommen“, sagte Heil. Grund für das Gesetz seien die Erkenntnisse aus der Corona*-Pandemie: „Das Virus hat uns gelehrt, dass viel mehr mobiles Arbeiten möglich ist als wir dachten. Mobiles Arbeiten ist nicht nur was für junge Leute aus Agenturen, die mit Laptop und Latte Macchiato im Café sitzen. Weil mobiles Arbeiten schon für einige fest zur modernen Arbeitswelt gehört, aber vielen noch nicht ermöglicht wird, braucht es dafür auch ein Gesetz.“ Laut einer Studie zum Homeoffice in der Corona*-Pandemie des Bundesarbeitsministeriums haben im Juli und August 36 Prozent der abhängig Beschäftigten von Zuhause aus gearbeitet. Im Vorjahreszeitraum lag der Anteil bei 24 Prozent. 87 Prozent der Mobilarbeiter sei „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“ gewesen.

Homeoffice: „Mobile Arbeit Gesetz“ stößt auf Kritik

Heil verspricht sich davon eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: „Wenn beide Eltern einen Beruf haben, in dem mobiles Arbeiten machbar ist, kann nach meinem Vorschlag jede Woche abwechselnd ein Elternteil einen Tag von zuhause arbeiten. Das erleichtert das Familienleben enorm.“ Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält das „Mobile Arbeit Gesetz“ für nicht ausreichend. „Der geplante Rechtsanspruch von lediglich bis zu 24 Tagen ist eindeutig zu wenig. Das bedeutet gerade einmal einen Anspruch von einem Tag mobiler Arbeit alle zwei Wochen“, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann. Dem Bedürfnis vieler Beschäftigter werde das kaum gerecht. „Ein solcher Minimalanspruch ist eine Konzession an die Arbeitgeber, die bei dem Thema immer noch blockieren.“

Heil hingegen betont, die 24 Tage seien eine Untergrenze, um den Beschäftigten zu ermöglichen, „mit ihrem Chef über mobiles Arbeiten zu verhandeln.“ Jedoch könne ein Bäcker natürlich nicht von zuhause aus Brötchen backen.“ Mobiles Arbeiten aus Prinzip abzulehnen sei mit dem Gesetz aber nicht mehr möglich. „Chef und Mitarbeiter werden in Zukunft darüber auf Augenhöhe verhandeln“, sagte Heil.

Auch FDP*-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel ist kritisch. Ein moderner Rechtsrahmen sei „längst überfällig“. Doch das Arbeitszeitgesetz bleibe völlig unberührt. „Gerade dieses Gesetz ist aber völlig aus der Zeit gefallen. Wir bräuchten jetzt dringend mehr Freiheit, wo und wann man arbeitet“, sagte Vogel. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte sich bereits im Mai gegen dem Homeoffice-Rechtsanspruch positioniert. „Wir brauchen vor allem weniger Bürokratie, nicht immer neue staatliche Garantien“, hatte er der dpa gesagt.

Homeoffice: Die Arbeitszeit soll nun dokumentiert werden

Zudem beinhaltet das Gesetz die Pflicht zur digitalen Zeiterfassung – und zwar zum Schutz des Arbeitnehmers. „Arbeit von zu Hause darf nicht dazu führen, dass einen die Arbeit gar nicht mehr loslässt. Auch im Homeoffice muss irgendwann Feierabend sein.“, erklärt Heil.

Weiterhin gibt es im Bereich gesetzliche Unfallversicherung Neuregelungen: „Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst den Weg zur Arbeit. Auch beim mobilen Arbeiten soll zum Beispiel der Weg zur Kita oder Schule und von dorthin zurück ins Homeoffice versichert sein“, sagte Heil. *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Zentralnetzwerks.

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