Diese Obergrenze gilt vom 23. Dezember bis zum 1. Januar. Zuvor bleibt die Grenze bei fünf Menschen aus zwei Haushalten. Festgelegt wurde, dass jede Person in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hat. Wo sich Menschen länger aufhalten oder dicht beisammen sind, gilt die Pflicht auch im Freien.
All dies soll zunächst bis zum 20. Dezember gelten. Bis zum 15. Dezember wollen sich Bund und Länder über das weitere Vorgehen für Corona-Regeln zu Weihnachten und darüber hinaus verständigen.
Ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk soll es zwar nicht geben. Auf belebten Plätzen und Straßen soll Pyrotechnik aber untersagt werden, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Zudem wird grundsätzlich empfohlen, auf das traditionelle Feuerwerk zu verzichten.
Mit der Verlängerung der zuvor geltenden Maßnahmen bleiben auch Hotels, Restaurants oder Fitnessstudios bis zum 20. Dezember geschlossen. Zudem gilt während der Corona-Pandemie vor Weihnachten und Silvester, dass die Bürger weiter möglichst zu Hause bleiben und auch dort arbeiten sowie Reisen und Ausflüge unterlassen sollen.
Bevor Silvester und Weihnachten kommen, gibt es auch vereinheitlichte Corona-Regeln für die Schulen. Bei einer Inzidenz über 50 soll ab der siebten Klassenstufe auch im Unterricht Maskenpflicht herrschen. Infektionsfreie Schulen sollen aber davon ausgenommen werden können. Über Homeschooling sollen die Länder selbst entscheiden. Zudem ist eine neue Teststrategie geplant: Bei einem Infektionsfall in einer Klasse sollen Schüler und Lehrer für fünf Tage in Quarantäne geschickt werden und dann Schnelltests* machen. Die meisten Bundesländer hatten hierfür aber schon zuvor eine Grenze ab einer niedrigeren Klassenstufe vorgesehen.
Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Bayern haben den Beginn der Weihnachtsferien bereits vorgezogen, damit sich das Infektionsgeschehen rund um die Feiertage besser kontrollieren lässt. Davon sehen etwa Niedersachsen und Sachsen jedoch ab - etwa mit dem Verweis auf Betreuungsprobleme.
Die Staatshilfen für von Schließung betroffene Unternehmen, Selbstständige und Vereine sollen verlängert werden. Für Bereiche, die absehbar noch über Monate größere Einschränkungen des Geschäftsbetriebs zu erwarten haben, fordern die Länder vom Bund eine Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Mitte 2021 - etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Soloselbstständige und die Reisebranche. Auch Steuerzuschüsse für die gesetzliche Krankenversicherung soll der Bund prüfen. (AFP) *Merkur.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.
Wie in Spanien - speziell an der Costa Blanca - Weihnachten und Silvester gefeiert werden kann, wird sich im Dezember entscheiden.