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Fahrverbote gegen dreckige Stadtluft? Darum geht es am Donnerstag

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Demonstration gegen Diesel-Abgase in Stuttgart
Demonstration gegen Diesel-Abgase in Stuttgart. © dpa

Ist das Thema Fahrverbote für Dieselautos ein Fall für Länder und Kommunen, oder liegt der Zuständigkeitsbereich beim Bund? Damit beschäftigt sich am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Leipzig - Gespannt schauen am kommenden Donnerstag nicht nur Kommunen und die Autoindustrie in die Messestadt Leipzig - auch Verbraucherschützer und die klagende Deutsche Umwelthilfe (DUH). Mehrere Szenarien sind beim Obersten Verwaltungsgericht möglich. 

Am Anfang standen Klagen der DUH gegen eine ganze Reihe von Städten. Die Umweltschutzorganisation will erreichen, dass die Luftreinhaltepläne dort so geändert werden, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden - Autos und vor allem ältere Diesel tragen zur Belastung erheblich bei.

Teilerfolge konnte die DUH bereits verbuchen: Im September 2016 verpflichtete das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Land Nordrhein-Westfalen dazu, die Pläne für Düsseldorf so zu ändern, dass die Grenzwerte stimmen - Fahrverbote nicht ausgeschlossen. Im Juli 2017 folgte das Verwaltungsgericht Stuttgart und verdonnerte Baden-Württemberg, den Luftreinhalteplan für Stuttgart ebenfalls anzupassen. Fahrverbote müssten dabei in Betracht gezogen werden, hieß es.

Beide Bundesländer sind allerdings skeptisch, ob Fahrverbote - egal ob zeitlich, örtlich oder auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt - rechtlich zulässig sind. Sie legten daher Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht ein, sie lassen damit den Weg der Berufung aus. Die Leipziger Richter verhandeln nun beide Fälle gemeinsam.

Richtungweisendes Urteil in Leipzig - kommt die bundesweite blaue Plakette?

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) betont, es gehe vor allem um die "Kompetenzfrage". Es sei unklar, ob ein Land hier handeln dürfe oder müsse, oder ob der Bund die entsprechende Gesetzgebung schaffen müsse, sagte er AFP. Das sei einer der Hauptgründe, weshalb Baden-Württemberg Revision eingelegt habe. Hermann plädiert wie auch die Umwelthilfe für eine bundesweite blaue Plakette: "Ältere, dreckige Dieselfahrzeuge" seien dann in bestimmten Gebieten verboten.

Das Bundesverwaltungsgericht könnte nun die Revisionen zurückweisen und befinden, dass auf der Grundlage des geltenden Rechts Fahrverbote für Stadtgebiete oder einzelne Straßen durchgesetzt werden können. Damit gelten die Urteile der Verwaltungsgerichte, die Länder sind am Zug - und es drohen Fahrverbote. Ausnahmen könnte es etwa für den Lieferverkehr geben.

Die Richter könnten die Revisionen auch zulassen und die Urteile aus unterer Instanz aufheben. Das würde bedeuten, dass sie die Rechtmäßigkeit für Fahrverbote derzeit nicht gegeben sehen, und etwa der Bund zunächst aktiv werden muss. Möglich, wenn auch unwahrscheinlich, ist eine Überweisung der Sache an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Der Experte Ferdinand Dudenhöffer etwa sieht keinen Ausweg für Fahrverbote: Alles andere wäre ein "Widerspruch" zum Grundrecht auf gesunde Lebensverhältnisse, sagte er AFP. Diesen Rechtsbruch gebe es seit vielen Jahren. Die DUH verspricht sich von Fahrverboten einen erhöhten Druck auf die Industrie: Die Übergangszeit werde dann für Nachrüstungen der Autos auf Kosten der Hersteller genutzt, womit Fahrverbote letztlich wieder vermieden werden könnten.

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Wie auch immer die Verhandlung in Leipzig ausgeht - Signalwirkung hat sie in jedem Fall. Denn auch in anderen Bundesländern liegt der Streit um die schlechte Luft in den Städten noch auf dem Tisch.

AFP

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