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Schwere Vorwürfe gegen Trumps Leibwächter: Ex-Präsident muss jetzt vor Gericht

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A security guard and protester get into a scuffle when a protest takes place outside of Trump Tower
Bei einer Demo gegen Donald Trump am 3. September 2015 kam es zu Übergriffen von Security-Personal an Demonstranten. © imago stock&people

Lange haben seine Anwälte dagegen angekämpft - doch nun muss Donald Trump in den Zeugenstand. Der Grund: Seine Leibwächter haben übermäßige Gewalt gegen Demonstranten angewandt.

New York City - Donald Trump* wird angeklagt und muss in den Zeugenstand - wegen seinen Leibwächtern. Fast fünf Jahre hat es gedauert, und Trump (74) hat mit allen rechtlichen Mitteln versucht, dies zu verhindern - doch nun hat ein Gericht die Berufung abgelehnt. Der Vorgänger von US-Präsident Joe Biden* muss aussagen.

Trump-Leibwächter haben Demonstranten wohl geschlagen und gewürgt

Konkret geht es um einen Vorfall am 3. September 2015. Vor dem Trump-Tower im New Yorker Stadtteil Manhattan hatten sich Demonstranten versammelt, um gegen Trumps abfällige Aussagen gegenüber mexikanischen Einwanderern zu protestieren. Auf ihren Plakaten stand unter anderem „Make America Racist Again!“, eine Abwandlung des Trump-Spruchs „Make America Great Again“. Einige der Protestierenden trugen weiße Kapuzen und Gewänder, als Anlehnung an den Ku-Klux-Klan. Kurz zuvor war bekannt geworden, dass der ehemalige Führer des rechtsextremen Clans, David Duke, eine Präsidentschaft Trumps unterstützt.

Trumps Leibwächter sollen unter anderem Demonstranten geschubst haben, am Handgelenk gepackt und zu Boden geworfen und sogar gewürgt worden sein. Auch Fäuste sollen geflogen sein, sowie Plakate und Banner zerstört worden. Die Vorwürfe der Kläger an Trump, seine Firma, seine Präsidentschaftskampagne und seine Leibwächter lauten: Körperverletzung, unerlaubte Einmischung in politische Meinungsäußerung, fahrlässige Einstellung und Beschäftigung von Personal sowie fahrlässige Beaufsichtigung des Personals.

Trump: Gericht schmettert Berufung aus dem Jahr 2019 ab

2019 wurde Berufung eingelegt, die das Gericht nun abschmetterte. Das Trump-Team hatte argumentiert, dass ein amtierender Präsident vor Gericht über inoffizielle Handlungen in einer Zivilklage nicht aussagen könne. Laut Gericht sei diese Begründung „strittig“, die Berufung „gegenstandslos“. Das berichteten unter anderem The Daily Beast und die New York Post.

„Wir sind erfreut über die Entscheidung der Berufungsinstanz“, erklärte Benjamin Dictor, einer der Anwälte der Opfer, die . „Wir freuen uns darauf, die Aussage von Herrn Trump im Prozess zu präsentieren, wie es von jeder gegnerischen Partei in einem Rechtsstreit zu erwarten wäre.“ cg - *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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