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„Stück Scheiße“: Gericht ändert Meinung zu Beschimpfungen gegen Renate Künast - aber nur in Teilen

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Kann sich auf breite Unterstützung verlassen: Renate Künast kämpft weiter gegen Diffamierungen im Internet.
Kann sich auf breite Unterstützung verlassen: Renate Künast kämpft weiter gegen Diffamierungen im Internet. © dpa / Bernd von Jutrczenka

Wegen Hasskommentaren aus dem Netz klagte Renate Künast. Doch das Gericht gab ihr nicht recht. Nun sehen sich die Richter einer Anzeige ausgesetzt - und Künast legt Beschwerde ein.

Update vom 21. Januar 2020: Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat nach einem umstrittenen Gerichtsurteil zu Beleidigungen gegen sie doch noch einen Teilerfolg errungen. Sechs von 22 Nutzerkommentaren auf Facebook enthielten "jeweils einen rechtswidrigen Inhalt im Sinne einer Beleidigung", wie das Berliner Landgericht am Dienstag mitteilte. Im ursprünglichen Urteil vom September hatte das Gericht bei keinem der Kommentare Rechtsverstöße erkannt.

Das Gericht begründete die Neubewertung der Kommentare mit dem "nunmehr dargelegten Kontext des Ausgangsposts und der inzwischen zusätzlich erlangten gerichtlichen Erkenntnisse zu dessen Urheber". Daher dürfe Facebook in diesen sechs Fällen über den Namen und die E-Mail-Adresse des Nutzers, die IP-Adresse sowie den Uploadzeitpunkt Auskunft erteilen.

Die übrigen 16 Kommentare stellen demnach aber "noch keine Straftaten der Beleidigung" dar, weil die Kommentare einen Sachbezug zu der Äußerung Künasts aus dem Jahr 1986 hätten und "sich nicht in der persönlichen Herabsetzung der Antragstellerin erschöpften". Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Auslöser des Streits war ein Facebook-Post zu einer Äußerung Künasts aus dem Jahr 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus zum Thema Sex mit Kindern. Unbekannte überzogen Künast unter dem Facebook-Post mit einer ganzen Serie übelster Beschimpfungen. Das Landgericht Berlin hatte am 9. September geurteilt, die Kommentare bewegten sich "haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren".

„Stück Scheiße“: Gericht erlaubte Beschimpfungen gegen Künast - Grüne wehrt sich jetzt

Update vom 1. Oktober 2019: Renate Künast will gegen eine Entscheidung des Berliner Landgerichts zu Beschimpfungen auf Facebook gegen sie vorgehen. Gemeinsam mit der Initiative HateAid werde sie am Mittwoch Beschwerde einlegen, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung. „Im Unterschied zum Landgericht halte ich die getätigten Äußerungen über mich keineswegs für hinnehmbar!“, wird Künast zitiert. „Als demokratische Gesellschaft dürfen wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren.“ HaiteAid will Opfern von Hasskommentaren im Internet helfen, sich juristisch zu Wehr zu setzen.

Künast war zuvor mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen auf Facebook juristisch vorzugehen. Laut einem Beschluss des Landgerichts stellten entsprechende Kommentare jedoch „keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen“ dar. Unbekannte hatten Künast unter anderem als „Stück Scheiße“ und „Geisteskranke“ bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben.

Die Politikerin hatte erreichen wollen, dass Facebook die personenbezogenen Daten von 22 Nutzern herausgeben darf. Sie wollte zivilrechtliche Schritte gegen sie einleiten, wie ihr Anwalt sagte.

Fall Künast: Nun werden die Richter angezeigt - Anwälte beziehen sich auf krassen Vergleich

Update vom 27. September 2019: Das Urteil, demzufolge Renate Künast Verunglimpfungen und Beschimpfungen im Internet über sich ergehen lassen muss, könnte den zuständigen Richtern nun auf die Füße fallen. Wie die Kanzlei „Bernard Korn & Partner“ auf ihrer Homepage erklärte, habe sie Strafanzeige gegen die Entscheider gestellt. In der veröffentlichten Mitteilung heißt es: „Das Urteil hat uns geradezu empört, weil der Verdacht nahe liegt, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden haben.“

Die Anwälte aus der Rhein-Main-Region vertreten die Auffassung, dass „die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes offenkundig“ missachtet worden seien. Weiter gehen sie nicht davon aus, „dass die Entscheidung lediglich Folge einer oberflächlichen ‚schlampigen‘ Bearbeitung sein könnte“, denn es müsse den Richtern aufgrund Künasts Prominenz klar gewesen sein, „dass die Entscheidung großen medialen Wiederhall finden wird“.

Weiter erklärt die Kanzlei, die beleidigenden Äußerungen über Künast, um die sich der Fall dreht, würden „schlicht Formalbeleidigungen“ sein. Und eben jene würden „nicht zu zulässigen Meinungsäußerungen, indem man diese mit der Kritik an einem Verhalten oder einer Äußerung verbindet“. Denn ansonsten wäre es auch „straffrei möglich, sich gegenüber einem Polizisten, dessen Handlung man für falsch hält, beispielsweise wie folgt zu äußern: ‚Du Stück Scheiße hast hier nichts in meiner Wohnung zu suchen.‘“

Eine solche Interpretierung von Beleidigungen hätte gravierende Folgen, wie „Bernard Kron & Partner“ abschließend ausführen: „Faktisch wäre der Straftatbestand der Beleidigung damit abgeschafft, da ein Sachzusammenhang immer gefunden werden kann.“ Dies gelte auch für „klassische“ Ausrufe im Straßenverkehr, beruhen diese doch „in aller Regel auf einer Auseinandersetzung mit der Fahrweise des Beleidigten“.

„Stück Scheiße“ ist okay: Künast klagt erfolglos wegen wüsten Kommentaren - Grüne solidarisieren sich

Update vom 24. September: Nachdem die Grünen-Politikerin Renate Künast mit ihrer Klage wegen Hassrede im Netz gescheitert war, solidarisieren sich nun ihre Parteikollegen. Vor der Neuwahl der Doppelspitze im Bundestag versammelten sich die Abgeordneten hinter einem Banner mit der Aufschrift #NoHateSpeech (keine Hassrede). 

Grüne Fraktionskollegen solidarisieren sich mit Renate Künast.
Grüne Fraktionskollegen solidarisieren sich mit Renate Künast. © AFP / JOHN MACDOUGALL

Die frühere Fraktionsvorsitzende und Bundesministerin Künast hatte vor dem Landesgericht Berlin versucht, gegen wüste Beschimpfungen in sozialen Medien vorzugehen. Das Berliner Landgericht erklärte die Verunglimpfungen Anfang des Monats jedoch für zulässig. Das Urteil hatte bundesweit für scharfe Kritik gesorgt. Künast kündigte an, Revision einzulegen.

Eine kanadische Grünen-Politikerin sorgte derweil mit einer Fotopanne für Aufsehen.

Künast klagt erfolglos wegen wüsten Kommentaren - nun bekommt sie besondere Hilfe

Update vom 20. September: Die Organisation HateAid hat das Urteil des Landgerichts Berlin gegen Renate Künast scharf kritisiert und angekündigt, das Beschwerdeverfahren der früheren Bundesministerin zu finanzieren. Die Entscheidung des Landgerichts, Künasts Klage gegen Facebook wegen zahlreicher Beleidigungen im Netz abzulehnen, "hat uns mehr als irritiert", erklärte die Geschäftsführerin von HateAid, Anna-Lena von Hodenberg, in Berlin.

"Dass im politischen Meinungskampf auch mal mit härteren Bandagen gekämpft werden darf, ist gut und richtig", fügte von Hodenberg hinzu. Allerdings stehe für ihre Organisation außer Frage, dass die Grenzen der Meinungsfreiheit in diesem Fall "weit überschritten" wurden. Die Begründung des Landgerichts sei "nicht nachvollziehbar", die Entscheidung setze "ein fatales Zeichen für alle, die sich in unserem Land für Demokratie und einen zivilisierten Umgang im Netz einsetzen".

Künast wehrt sich gegen Hasskommentare - Gericht sieht „keine Diffamierung und keine Beleidigungen“

Erstmeldung vom 19. September:

Berlin - Als Politiker muss man sich offenbar einiges an Beschimpfungen anhören. Gefallen lassen wollte sich Renate Künast (Grüne) das in einem besonders drastischen Fall aber nicht. Sie zog vor Gericht - erfolglos.

„Stück Scheiße“ und „altes, grünes Dreckschwein“ - das sind offenbar nicht einmal die schlimmsten Aussagen, die sie zu lesen bekommt. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, gab es noch drastischere und auch sexistischere Posts. Doch das Landgericht Berlin sah den Tatbestand der Klage nicht erfüllt - die Kommentare stellten „keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen“ dar.

Künast gegen Hasskommentare: „Katastrophales Zeichen“

Künast möchte gegen die Entscheidung vorgehen. „Der Beschluss des Landgerichts sendet ein katastrophales Zeichen, insbesondere an alle Frauen im Netz, welchen Umgang Frauen sich dort gefallen lassen sollen“, erklärt sie. „Wohin geht die Gesellschaft, wenn all solche Äußerungen als zulässige Meinungsäußerung ertragen und erlitten werden müssen?“, fragte die Grünen-Politikerin. 

Grünen-Chef Robert Habeck stellt sich an die Seite seiner Parteikollegin und erinnert etwa an Walter Lübcke: „Wir wissen inzwischen, dass eine verrohte Sprache den Weg zu realer Gewalt ebnet.“ Habeck forderte, solche Aussagen dürften nicht zur Normalität werden. Die Grenzen des Sagbaren seien schon lange verschoben, es sei höchste Zeit, „dem entschieden entgegenzutreten“, erklärte er. 

Hintergrund: Künast möchte zivilrechtliche Schritte einleiten

Renate Künast hatte erreichen wollen, dass Facebook die personenbezogenen Daten von 22 Nutzern herausgeben darf. Sie wollte zivilrechtliche Schritte gegen diese einleiten, wie ihr Anwalt Severin Riemenschneider erklärte. Laut Gericht handelt es sich aber um zulässige Meinungsäußerungen. Der Anwalt bezeichnet die Kommentare als „schwerste Beleidigungen, die jedes Maß überschreiten“.

Hintergrund war ein fragwürdiger Zwischenruf von Künast aus dem Jahr 1986 während einer Debatte um Pädophilie. Ein CDU-Abgeordneter stellte die Zwischenfrage, wie die Rednerin zu einem Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexuellen Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden. Ihre damalige Aussage „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist“ weist Künast heute als Missverständnis zurück. Die Netzgemeinde griff es auf, woraufhin die Hasskommentare im Netz folgten. 

Das Berliner Landgericht begründete seinen Beschluss auch damit, dass die Öffentlichkeit Künasts Einwurf als Zustimmung zu dem Beschluss der NRW-Grünen wahrgenommen habe. „Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerung in dem Kontext einer Sachauseinandersetzung steht.

Künast ist nicht die erste Politikerin, die wegen Facebook vor Gericht zieht. Auch Ilse Aigner stellte Strafanzeige - gegen einen AfD-Mann. Was Politiker sich alles im Internet gefallen lassen müssen, ist ein heikles Thema und wird auch im ZDF-Polit-Talk von Maybrit Illner unter dem Titel „Hass verbieten“ versus „Meinung aushalten“ diskutiert.

dpa/jw

Noch sind nicht viele Informationen bekannt, doch fest steht: Eine bayerische Politikerin wurde in einer E-Mail sexuell beleidigt.

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