Als Gegenpol hatte ARD-Moderator Frank Plasberg den Anwalt Thomas Oberhäuser eingeladen, der bei „Hart aber fair“ mitteilte, dass er auf jede verhinderte Abschiebung stolz sei. Wenn ein Asylbewerber Rechte hat, die erst durch ihn als Anwalt zur Geltung kämen, dann ist das „ein Erfolg des Rechtsstaates“.
Und welche Meinung hat er über Flüchtlinge, die in Deutschland straffällig geworden sind? „Jede Tat ist eine zu viel. Aber wir leben in einer Gesellschaft, in der Menschen da sind und ob die nun legal sind, ob die Deutsche sind, ob die illegal sind - die machen halt auch Fehler. Auch schlimme Fehler zum Teil.“ Das wäre aber nicht abhängig vom Aufenthaltsstatus der Person. Auch hier Applaus im Publikum.
Schließlich wurde das Thema Abschiebung auch noch in kirchlicher Hinsicht durchleuchtet. Pastorin Dietlind Jochims, Flüchtlingsbeauftragte der evangelisch-lutherischen Kirche Norddeutschland, wurde von Plasberg gefragt, ob die Kirchen mit ihrem Kirchenasyl nicht eine Art Parallelrechtssprechung betreiben würden. Denn selbst wer keine Aufenthaltsgenehmigung vom Staat bekomme, könne in „Härtefällen“ noch vom Kirchenasyl geschützt werden. „Wir können kein Recht sprechen. Wir können aber den Rechtsstaat und seine Behörden aufmerksam machen, dass wir in Einzelfällen besondere Härten sehen“, sagte sie. Der Fall würde dann noch einmal aufgenommen werden. Letztendlich entscheide selbstverständlich aber trotzdem der Staat. Die Gesetze des Rechtsstaates seien nichts Statisches. Jochims: „Nicht alles, was eine Rechtssprechung heißt, ist im Ergebnis auch so, dass sie den Situationen gerecht wird.“
Das Anstacheln einer Diskussion von Frank Plasberg schien funktioniert zu haben. Dörig kritisierte die Kirche: „Hier ist sie auf dem falschen Dampfer. Kirchenasyl gibt es in einem Rechtsstaat nicht.“ Weiter sagte er, die Kirche könne „nicht kommen und jemandem aus einem Verfahren rausnehmen“, wenn „alle juristischen Mittel erschöpft sind“. Ursprünglich wäre diese Art von Asyl auf das Tempel-Asyl zurückzuführen. Demnach könnten sich auch muslimische oder jüdische Gemeinde theoretisch auf dieses Recht berufen. Alle möglichen Gruppierungen könnten von diesem Recht, das aus vorchristlicher Zeit stamme, Gebrauch machen und eine Paralleljustiz durchführen, so Dörig. „Das halte ich tatsächlich für gefährlich.“
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