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“Hart aber Fair“: Experte spricht über Flüchtlings-“Trick“ bei Abschiebungen

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Bei „Hart aber fair“ wurde am Montagabend über das umstrittene Thema Abschiebung diskutiert.
Bei „Hart aber fair“ wurde am Montagabend über das umstrittene Thema Abschiebung diskutiert. © ARD Screenshot

Am Montagabend ging es in der Sendung „Hart aber fair“ um ein Thema, das für viele Diskussionen in der Gesellschaft sorgt: Abschiebungen. Ein heikler Talk bei Frank Plasberg in der ARD.

München - Bei „Hart aber fair“ wurde am Montagabend über das umstrittene Thema Abschiebung diskutiert. In der Runde ging es unter anderem um eine neue Methode, wie Flüchtlinge durch Selbstanzeige versuchen sollen einer Abschiebung zu entgehen. Während ein Gast auf die Zahl der Abschiebungen nahezu stolz war, tönte ein anderer mit der Anzahl der Rückführungen, die er verhindern konnte.

„Hart aber fair“: Die Bekenntnis zu ISIS als Abschiebehindernis?

Harald Dörig, der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht, berichtete über ein Abschiebehindernis, von welchem zahlreiche Flüchtlinge derzeit Gebrauch machen würden. Das Prinzip scheint einfach: Wenn sich ein Flüchtling dazu bekennt, früher dem IS oder einer anderen terroristischen Vereinigung gedient zu haben, dann drohen ihm in verschiedenen Staaten bei einer Heimkehr Folter und Tod.

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„Es kann ganz pfiffig sein, wenn man sich auf so etwas beruft“, kommentierte Dörig diese Selbstanzeigen. Er stellte aber auch klar: Es werde unter anderem durch Handy-Auswertungen geprüft, ob diese Behauptungen wirklich stimmten oder ob die betroffenen Menschen keinerlei Beweise für ihre genannte Tätigkeit vorweisen könnten. Zudem werde hinterfragt: Droht dem Flüchtling im Heimatland tatsächlich auch gleich der Tod? Er moniert, mehr Möglichkeiten habe man aber nicht: „Es gibt ja kein Vereins-Register, wo das ganze eingetragen ist.“

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 „Hart aber fair“: Strobl prahlt mit seinen Abschiebungs-Erfolgen

Thomas Strobl, der CDU-Innenminister in Baden-Württemberg tönte beinahe damit, dass er die Abschiebungen nach seinem Amtsantritt um 50 Prozent erhöht habe. Für seine Worte erhielt er Applaus im Publikum. Ihm ginge es darum, kriminelle Flüchtlinge konsequent abzuschieben. Dafür habe er sogar den Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ eingerichtet. 

Wenn man sich jedoch mit den Einzelfällen von Abschiebungen beschäftige, dann würde auch ihn das nicht kalt lassen, so Strobl. Er beschreibt den Vorgang als ein „hartes Geschäft“ und zeige „großen Respekt“ vor den Zuständigen, die bei der Durchsetzung der Abschiebung helfen würden.

 „Hart aber fair“: Anwalt bei Plasberg stolz über jede verhinderte Abschiebung

Als Gegenpol hatte ARD-Moderator Frank Plasberg den Anwalt Thomas Oberhäuser eingeladen, der bei „Hart aber fair“ mitteilte, dass er auf jede verhinderte Abschiebung stolz sei. Wenn ein Asylbewerber Rechte hat, die erst durch ihn als Anwalt zur Geltung kämen, dann ist das „ein Erfolg des Rechtsstaates“.

Und welche Meinung hat er über Flüchtlinge, die in Deutschland straffällig geworden sind? „Jede Tat ist eine zu viel. Aber wir leben in einer Gesellschaft, in der Menschen da sind und ob die nun legal sind, ob die Deutsche sind, ob die illegal sind - die machen halt auch Fehler. Auch schlimme Fehler zum Teil.“ Das wäre aber nicht abhängig vom Aufenthaltsstatus der Person. Auch hier Applaus im Publikum.

Unter anderem zu Gast bei „Hart aber fair“: Harald Dörig (l.), Thomas Strobl und  Berthold Hauser.
Unter anderem zu Gast bei „Hart aber fair“: Harald Dörig (l.), Thomas Strobl und  Berthold Hauser. © ARD Screenshot

Richter Dörig wettert bei „Hart aber fair“ gegen Kirchenasyl 

Schließlich wurde das Thema Abschiebung auch noch in kirchlicher Hinsicht durchleuchtet. Pastorin Dietlind Jochims, Flüchtlingsbeauftragte der evangelisch-lutherischen Kirche Norddeutschland, wurde von Plasberg gefragt, ob die Kirchen mit ihrem Kirchenasyl nicht eine Art Parallelrechtssprechung betreiben würden. Denn selbst wer keine Aufenthaltsgenehmigung vom Staat bekomme, könne in „Härtefällen“ noch vom Kirchenasyl geschützt werden. „Wir können kein Recht sprechen. Wir können aber den Rechtsstaat und seine Behörden aufmerksam machen, dass wir in Einzelfällen besondere Härten sehen“, sagte sie. Der Fall würde dann noch einmal aufgenommen werden. Letztendlich entscheide selbstverständlich aber trotzdem der Staat. Die Gesetze des Rechtsstaates seien nichts Statisches. Jochims: „Nicht alles, was eine Rechtssprechung heißt, ist im Ergebnis auch so, dass sie den Situationen gerecht wird.“

Das Anstacheln einer Diskussion von Frank Plasberg schien funktioniert zu haben. Dörig kritisierte die Kirche: „Hier ist sie auf dem falschen Dampfer. Kirchenasyl gibt es in einem Rechtsstaat nicht.“ Weiter sagte er, die Kirche könne „nicht kommen und jemandem aus einem Verfahren rausnehmen“, wenn „alle juristischen Mittel erschöpft sind“. Ursprünglich wäre diese Art von Asyl auf das Tempel-Asyl zurückzuführen. Demnach könnten sich auch muslimische oder jüdische Gemeinde theoretisch auf dieses Recht berufen. Alle möglichen Gruppierungen könnten von diesem Recht, das aus vorchristlicher Zeit stamme, Gebrauch machen und eine Paralleljustiz durchführen, so Dörig. „Das halte ich tatsächlich für gefährlich.“

Es war ein halber Aufreger in einer Sendung, die ansonsten eher ruhig blieb.

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