1. Startseite
  2. Politik

Durch Trick sollen höhere Hartz-IV-Kürzungen möglich sein - Hubertus Heil reagiert

KommentareDrucken

Das Bundesverfassungsgericht hat zu Hartz-IV-Sanktionen geurteilt.
Das Bundesverfassungsgericht hat zu Hartz-IV-Sanktionen geurteilt. © dpa / Patrick Seeger

30 Prozent sollte die Obergrenze für Hartz-IV-Sanktionen sein. Ein Trick soll höhere Strafen aber angeblich ermöglichen - das Ministerium reagiert.

Berlin - Verwirrung um die Umsetzung des Karlsruher Urteils zu Hartz IV: Das Bundessozialministerium hat am Mittwoch betont, dass die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger nicht um mehr als 30 Prozent gekürzt werden dürfen. Zuvor hatten die Süddeutsche Zeitung und das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, ein Entwurf des Arbeitsministeriums, das derzeit von verschiedenen Stellen intern beraten werde, sehe Kürzungen über die vom Verfassungsgericht gesetzte Grenze hinaus vor.

Verfassungsgericht: Geplante Lücke nach Entscheidung über Hartz-iV-Sanktionen?

Das Gericht hatte starke Kürzungen Anfang des Monats als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Abstriche bis zur 30-Prozent-Grenze sind im Grundsatz aber weiter erlaubt. Nun sollten laut den Medienberichten Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent möglich sein. 

Laut der Süddeutschen Zeitung sieht der erste Entwurf zur Umsetzung der Vorgaben nun aber vor, dass die Abschläge doch deutlich über 30 Prozent ausmachen könnten - weil verschiedene Sanktionen einfach zusammengezählt würden. So könnte eine 30-Prozent-Kürzung wegen eines zurückgewiesenen Jobangebots mit einem Zehn-Prozent-Abschlag wegen versäumter Meldepflichten zusammengezählt werden.

Aus Sicht des Erwerbslosenvereins Tacheles würde mit diesem Vorgehen das vom Verfassungsgericht begrenzte Hartz-IV-Sanktionssystem durch die Hintertür wieder eingeführt. „Wir verurteilen diesen Versuch der Ausweitung von Sanktionen aufs Schärfste“, sagt Geschäftsführer Harald Thomé.

Angeblich höhere Hartz-IV-Kürzungen: Ressortchef Hubertus Heil reagiert

Das Ministerium von Ressortchef Hubertus Heil (SPD) teilte daraufhin aber mit, der Minister schließe aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden dürfe. Eine dementsprechende Weisung werde am Freitag (29. November) ergehen. Zudem will Hubertus Heil Hartz-IV-Sätze ab 2020 abheben. Wer bekommt ab Januar mehr Geld?

Die Gewerkschaft Verdi forderte, das Existenzminimum müsse künftig komplett frei von Maßregelungen bleiben. Die Grünen forderten eine Komplett-Abschaffung aller Sanktionen, wie der RND berichtete. Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßte die Absage an Kürzungen des Regelsatzes von über 30 Prozent. Ebenso klare Aussagen des Ministers seien nun nötig zur Frage nach einer großzügigen Härtefallregelung und dazu, wie lange überhaupt sanktioniert werden dürfe.

jw/dpa/AFP

Die Zahl der deutschen Hartz-IV-Bezieher sank in den letzten Jahren deutlich. Die Gesamtausgaben sind aber dennoch gestiegen. Außerdem wollen mehr als 530 Stromversorger einem Vergleichsportal zufolge jetzt ihre Preise erhöhen - für Arbeitslosengeld-Empfänger ist das bitter.

Auch interessant

Kommentare