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Impfpflicht gegen Masern kommt - was Sie nun beachten müssen

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Gesundheitsminister Jens Spahn ist zufrieden: Die Impfpflicht für Masern ist beschlossene Sache - ab März 2020 tritt sie in Kraft. Lesen Sie hier das Wichtigste.

Berlin - Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern kommt eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Der Bundesrat ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das am 1. März 2020 in Kraft treten soll. Eltern müssen dann vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld.

Impfpflicht: Diese Betroffenen müssen Impfung nachweisen

Das Gesetz wird von Impfgegnern heftig kritisiert. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte in der Länderkammer daher noch einmal, Masern seien keine harmlose Kinderkrankheit. Sie könnten einen bösen Verlauf bis hin zu Lungen- und Gehirnentzündungen nehmen. Eine Impfpflicht sei zwar ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen. Zum Freiheitsbegriff gehöre aber auch, nicht unnötig durch andere gefährdet zu werden.

Greifen soll die Impfpflicht auch für Lehrkräfte und Erzieherinnen sowie für Personal in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken. Ebenfalls Pflicht werden Masern-Impfungen außerdem für Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften. Vor der Abstimmung informierte das Bundesgesundheitsministerium noch mal über die Hintergründe der Impfpflicht, die auch deshalb eingeführt wurde, weil örtlich die Masernerkrankungen wieder stark zugenommen haben.

Impfpflicht und weitere wichtige Neuerungen für Gewaltopfer und chronisch Kranke

Gebilligt wurden mit dem Gesetz auch weitere Neuregelungen. Opfer von Vergewaltigungen bekommen eine „vertrauliche Spurensicherung“ mit Untersuchungen etwa auf Sperma, K.o.-Tropfen oder Alkohol künftig bundesweit von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Um Jugendliche vor unnötigen Schönheitsoperationen zu bewahren, wird Werbung verboten, die sich an sie richtet. Brauchen Patienten regelmäßig ein bestimmtes Arzneimittel, können Ärzte künftig ein „Wiederholungsrezept“ ausstellen - damit kann ein Mittel bis zu dreimal wiederholt in der Apotheke abgeholt werden.

Im Kongo hat eine Masern-Epidemie für zahlreiche Todesopfer gesorgt. Die Weltgesundheitsorganisation warnt. Der Bundestag stimmt über eine Reform der Organspende ab - kommt es zur Widerspruchs- oder zur Entscheidungslösung?

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