Die beiden Angeklagten verfolgten die Worte aufmerksam, aber weitgehend ohne Regung. Die Familie aus Köthen - zwei Brüder, zwei Schwestern und die Mutter - machten dagegen kein Hehl aus ihren Emotionen. Das Strafmaß sei viel zu gering, meinten sie nach der Verhandlung. Mit Gerechtigkeit habe das nichts zu tun.
Richterin Schmidt richtete sich an die Familie. Sie wünsche ihr viel Kraft, mit dem Verlust des Sohnes und Bruders umzugehen. «Das Strafmaß wird Ihnen milde vorkommen. Es wird ihn nicht mehr lebendig machen.» Es gehe hier aber um die individuelle Schuld. Den beiden 17- und 19-Jährigen gab sie auf, über das Geschehene nachzudenken. «Körperverletzung kann tödlich enden.»