1. Startseite
  2. Politik

Verfassungsbeschwerde abgewiesen: Kommunalwahl in NRW findet wie geplant statt

KommentareDrucken

Eine Flagge des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen weht vor einem bewölkten Himmel.
In Nordrhein-Westfalen kann die Kommunalwahl wie geplant am 13. September 2020 stattfinden. © picture alliance / Rolf Vennenbe / Rolf Vennenbernd

Der Termin der Kommunalwahl 2020 in NRW musste vor Gericht auf den Prüfstand. Die Kernfrage: Gibt es Chancengleichheit trotz der Corona-Pandemie.

Düsseldorf - Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen können wie geplant am 13. September stattfinden. Der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster hat die Verfassungsbeschwerden einer lokalen Wählervereinigung zurückgewiesen und einen Eilantrag der Familien-Partei abgelehnt. Antragsteller und Klägerin hatten mangelnde Chancengleichheit während der Corona-Pandemie beklagt und einen späteren Wahltermin durchsetzen wollen.

Kommunalwahl 2020 in NRW: Verfassungsrichter weisen Klagen ab

Nach Ansicht der NRW-Verfassungsrichter hat der Gesetzgeber aber auf die durch die Corona-Krise bedingten Probleme genügend Rücksicht genommen. So sei die Frist für das Sammeln von Unterschriften verlängert und auch die Zahl der nötigen Unterstützer gesenkt worden. Eine Verschiebung des Wahltermins* über den 31. Oktober hinaus sei wegen der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich, eine Verschiebung auf die Zeit nach dem 27. September sei problematisch. Hauptwahltermin oder Stichwahlen würden dann in die Herbstferien fallen. „Ferienbedingte Abwesenheiten wirkten sich nachteilig sowohl auf die Wahlorganisation als auch auf die Wahlteilnahme aus“, erklärte der Gerichtshof am Montag. (dpa)

*merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks

Auch interessant

Kommentare