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Von der Leyen besteht auf Kindergeld-Rückzahlung

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Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will Hartz IV "deutlich nachbessern".
Ursula von der Leyen © dpa

Berlin - Ob sie das als Familienministerin auch gefordert hätte? Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will das an Hartz-IV-Bezieher zu viel ausgezahlte Kindergeld zurück.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist nicht bereit, auf die Rückzahlung des an Hartz-IV-Bezieher zu viel ausgezahlten Kindergeldes zu verzichten. “Das ist einfach Geld, das zu viel

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ausgezahlt worden ist und das jetzt von den Behörden - auch als Geld des Steuerzahlers - wieder zurückgeholt werden muss“, sagte von der Leyen am Donnerstag in Berlin. Die Rückforderung müsse “in einem vernünftigen Rahmen liegen, was Kosten und Nutzen angeht. Das ist aber der Fall“.

Weil die Kindergelderhöhung zum 1. Januar nicht mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet wurde, waren in vielen Fällen 20 Euro zu viel ausgezahlt worden. Die Bundesagentur für Arbeit fordert den Betrag zurück. Die Ministerin wies auf “ungleiche Tatbestände“ hin: Ein Teil der Langzeitarbeitslosen habe die Überzahlung erhalten, ein anderer Teil dagegen nicht.

Dies habe sich eher “zufällig“ ergeben, weil das Gesetz zur Erhöhung des Kindergeldes erst in der letzten Dezemberwoche im Gesetzesblatt gestanden habe. Daher habe nicht mehr in allen Bescheiden die neue Situation berücksichtigt werden können. “Die rasche Anpassung der Bescheide ist nicht in jedem Fall gelungen.“ Deshalb sei jetzt die unberechtigterweise erfolgte Überzahlung zurückzufordern.

dpa

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