1. Startseite
  2. Politik

„Neger“-Zwischenrufe im Landtag: Gericht gibt AfD-Abgeordnetem Recht

KommentareDrucken

Nikolaus Kramer (AfD) im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern
Nikolaus Kramer (AfD) im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern © picture alliance/dpa / Jens Büttner

Das Wort "Neger"wird in der Regel als Schimpfwort verstanden - und ein AfD-Landtagsabgeordneter deshalb offiziell gerügt. Jetzt siegte er vor Gericht.

Schwerin - Der AfD-Landtagsfraktionschef Nikolaus Kramer hat vor dem Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vormpommern in Greifswald im Streit mit dem Landtagspräsidium Recht bekommen. Dem Gericht zufolge verstieß der Ordnungsruf der Landtagsvizepräsidentin im November 2018 wegen der mehrfachen Verwendung des Wortes „Neger“ gegen die Landesverfassung.

Ein Landtagsmitglied kann zur Ordnung gerufen werden, wenn es die Würde oder die Ordnung des Hauses verletzt. Der Ordnungsruf von Landtagsvizepräsidentin Mignon Schwenke (Linke) erfüllte nach Auffassung des Gerichts diese Voraussetzungen nicht. Die Vizepräsidentin habe den Ordnungsruf pauschal für mehrere Verwendungen des beanstandeten Wortes in unterschiedlichen Zusammenhängen erteilt. Die Würde des Hauses sei aber nicht in allen Fällen verletzt worden. 

Gericht zum „Neger“-Zwischenruf: Ordnungsruf hat Rederecht des AfD-Abgeordneten verletzt

So habe Kramer das Wort in einer Debatte um Leistungsmissbrauch durch Asylbewerber in einem Zwischenruf verwendet, aber auch in einem Redebeitrag, in dem er erläuterte, dass er das Wort bewusst gewählt habe. Die Landtagspräsidentin differenzierte nicht näher zwischen den verschiedenen Verwendungen.

Das Landesverfassungsgericht befand zudem, dass das Wort „Neger“ nicht zu den Begriffen zählt, die ausschließlich der Provokation oder der Herabwürdigung anderer dienen können. Es werde zwar nach heutigem Sprachgebrauch in der Regel als abwertend verstanden. Ob es tatsächlich so gemeint sei könne jedoch nur aus dem Zusammenhang heraus beurteilt werden. Der Ordnungsruf habe den Abgeordneten somit in seinem Rederecht verletzt.

Ob die weiteren Äußerungen Kramers, in denen er das Wort „Neger“ benutzte, hätten gerügt werden können, hatte das Gericht deshalb nicht weiter geprüft. In ihnen schilderte Kramer unter anderem eine fiktive Reise eines Afrikaners nach Deutschland.

Nach dem Urteil wurde sogar eine Online-Petition gestartet, um den Begriff Neger grundlegend als rassistisch einzustufen. 

„Neger“-Zitate: Juristisch nicht einfach einzuordnen

Dass ein ein AfD-Politiker aus Rosenheim auf der Bühne von „Negern“ sprach und auch Albaner pauschal als Diebe hinstellt, sorgte überregional für Empörung. Ein Ermittlungsverfahren muss er nicht fürchten. Und der Dresdner AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier wollte nach einer Verurteilung wegen eines rassistischen Tweets über Noah Becker in Berufung gehen. Ein Unternehmen ist wegen einer rassistischen Job-Absage in Bedrägnis.

Es gibt im Deutschen viele Wörter, die nicht mehr gesagt werden – weil sie als beleidigend, diskriminierend oder sogar verhetzend gelten. Doch bei manchen Begriffen ist eine Einordnung nicht immer einfach. Vor wenigen Jahren rutschte dem damaligen bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in der ARD-Talkshow „Hart aber fair“ der Satz heraus: „Roberto Blanco war immer ein wunderbarer Neger, der den meisten Deutschen wunderbar gefallen hat.“

dpa/AFP/frs

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion