1. Startseite
  2. Politik

Neue Software soll erkennen, woher ein Flüchtling wirklich stammt

KommentareDrucken

Ein Flüchtling steht vor einer Erstaufnahmeeinrichtung.
Ein Flüchtling steht vor einer Erstaufnahmeeinrichtung. © dpa

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat eine neue Software im Einsatz. Sie hilft dabei, Ungereimtheiten bei Asylanträgen zu erkennen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat eine Software zur Erkennung von arabischen Dialekten getestet. Die monatelangen Tests seien erfolgreich verlaufen, sagte der Leiter der IT-Abteilung des Bundesamts, Markus Richter, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Samstagsausgabe). Die Sprachsoftware soll künftig helfen, die Herkunft von Asylbewerbern ohne Ausweispapiere besser überprüfen zu können.

Die Behörde hatte die Software mit Hilfe eines Partners selbst entwickelt, wie die Zeitung weiter berichtete. Seit September werde die Software bundesweit eingesetzt. Das Programm erkenne die vier wichtigsten arabischen Dialekte und könnte mit hoher Wahrscheinlichkeit bestimmen, welcher Region eine Sprachprobe zugeordnet werden müsse. Es gebe noch rund 30 weitere arabische Dialekte, die aber in der täglichen Arbeit der Behörde weniger oft vorkämen.

Die Software soll dem Fallbearbeiter allerdings nur erste Hinweise darauf geben, ob ein Flüchtling wirklich den Dialekt der Region spricht, aus der er seinen Angaben zufolge stammt. In Verdachtsfällen kann dann - wie bislang schon üblich, wenn es Hinweise auf Ungereimtheiten gibt - tatsächlich ein ausgebildeter Linguist hinzugezogen werden, der den Verdacht in einer analogen Sprachanalyse überprüft. Im vergangenen Jahr geschah dies dem Bericht zufolge rund 1400 Mal.

Für Schlagzeilen hatte der Fall des Bundeswehr-Soldaten Franco A. gesorgt, der sich als syrischer Flüchtling ausgegeben hat. Die Dolmetscherin hatte damals schon früh Zweifel, traute sich aber nicht, sie zu äußern.

afp

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion