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NSU: Angeklagter Holger G. schweigt weiter

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Holger G. will laut seines Anwalts keine weiteren Angaben machen
Holger G. will laut seines Anwalts keine weiteren Angaben machen © AFP

München - Mit der Vernehmung eines BKA-Ermittlers ist nach fast einem Monat Sommerpause der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt worden.

Nach einer knapp einmonatigen Sommerpause ist am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München der NSU-Prozess wieder aufgenommen worden. Am 33. Verhandlungstag setzte das Gericht die Beweisaufnahme fort. Der Anklagte Holger G., von dem sich das Gericht wichtige Aussagen erhofft, lehnte es dabei auf Nachfrage erneut ab, weitere Angaben zu machen.

In dem Mammutprozess ist die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe zusammen mit G. und drei weiteren mutmaßlichen Helfern des rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) angeklagt. Die Terrorzelle soll aus Ausländerhass zehn Morde und zwei Bombenanschläge sowie zur Finanzierung ihres jahrelangen Lebens im Untergrund eine Reihe bewaffneter Raubüberfälle verübt haben.

Zschäpe ist als Mittäterin angeklagt, obwohl sie keine der Taten selbst verübt haben soll. Diese sollen die beiden NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangen haben, die sich im November 2011 nach einem missglückten Banküberfall selbst das Leben genommen haben sollen.

Am Donnerstag sagte ein Beamter des Bundeskriminalamts aus, der G. nach seiner Festnahme Ende 2011 zu einem Vorort-Termin nach Zwickau begleitet hatte. Dem Beamten zufolge schilderte G. damals in einer Vernehmung während dieses Termins, wie er dem Trio im Auftrag des mitangeklagten Ralf Wohlleben eine Waffe überbrachte.

Auf Nachfrage von Richter Manfred Götzl im Anschluss an die Vernehmung des Beamten verweigerte G. erneut weitere Angaben zu seiner Hilfe für den NSU. Er hatte in seinen Vernehmungen durch die Polizei zwar umfassend ausgesagt, vor Gericht aber nur eine eng begrenzte Erklärung verlesen. Für eine Strafmilderung könnte diese zu wenig sein. Allerdings schließen die Verteidiger von G. nicht aus, dass dieser weitere Angaben machen wird.

Das OLG führte als Beweismittel außerdem Videos einer Überwachungskamera zum Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße ein. Bei dem Nagelbombenanschlag waren 2004 insgesamt 22 Menschen verletzt worden. Die bereits bekannten Videoaufnahmen zeigten unter anderem, wie zur Vorbereitung des Anschlags Böhnhardt oder Mundlos ein Fahrrad in Richtung Tatort schob. Auf dem Gepäckträger des Rads brachten die Rechtsterroristen die Nagelbombe an und zündeten sie mit einer Fernzündung.

Außerdem führte das Gericht als Beweismittel die Vorstrafen Wohllebens sowie die Geburtsurkunde und den Ausbildungsvertrag Zschäpes für ihre Lehre zur Gärtnerin für Gemüsebau ein.

Solange außer dem voll geständigen Carsten S. die übrigen vier Angeklagten weiter schweigen, muss das Gericht die dem NSU zugerechneten Taten durch Zeugenbefragungen und Dokumente nachzeichnen. Da dies äußerst zeitaufwändig ist, sind bereits bis Ende nächsten Jahres Verhandlungstermine angesetzt.

Der NSU-Prozess: Zentrale Fragen rund um das Verfahren

dpa

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