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Eklat um homosexuellen Flüchtling: Österreich bedauert „sprachliche Verfehlungen“

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„Gang, Gehabe oder Bekleidung“ hätten nicht auf Homosexualität schließen lassen, teilte eine österreichische Behörde einem Asylbewerber mit. Das Amt rudert jetzt zurück.

Update vom 17.08.2018: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Österreich hat „sprachliche Verfehlungen“ bei der Begründung eines negativen Asylbescheids bedauert. „Ein respektvolles Verhalten im Umgang mit Menschen und die qualitätsvolle Bearbeitung der Bescheide sind Grundvoraussetzung für die Arbeit des Bundesamtes“, teilte die Behörde am Freitag mit.

Der betreffende Mitarbeiter sei versetzt worden. Er hatte einem 18-jährigen Afghanen, der sich wegen seiner Homosexualität in seiner Heimat verfolgt fühlte, den Schutzstatus verweigert. „Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten“, hatte das Magazin Falter aus der Begründung zitiert.

Die Behörde hat aus Anlass des Falls nach eigenen Angaben auf der Suche nach Mängeln 500 Bescheide überprüft - und keine weiteren Auffälligkeiten gefunden. Das BFA habe in den vergangenen beiden Jahren rund 120.000 Asylentscheidungen getroffen. Dies bedeute bei einer durchschnittlichen Länge von rund 70 Seiten pro negativem Bescheid ein Volumen von mehr als fünf Millionen Seiten. „Aus dieser enormen Menge ein paar wenige Sätze herauszunehmen, bildet nicht die Realität ab“, so das Amt.

Österreich zweifelt an Homosexualität von Asylbewerber - Dieser Ablehungsbescheid schockiert

Wien - Österreichische Behörden haben einem Medienbericht zufolge den Asylantrag eines jungen Afghanen abgewiesen, weil sie ihm seine Angabe, er sei homosexuell, nicht glaubten. "Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten", zitierte das österreichische Wochenmagazin "Falter" am Mittwoch aus dem Ablehnungsbescheid.

Zudem stellte der zuständige Beamte in Niederösterreich demnach bei dem 18-Jährigen ein "Aggressionspotential" fest, "das bei einem Homosexuellen nicht zu erwarten wäre". Der junge Afghane habe darüber hinaus nicht viele Freunde gehabt, was den Beamten dem Bericht zufolge zu der Frage führte: "Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?"

Afghane will Entscheidung anfechten - Kein Kommentar aus Innenministerium

Dass der junge Mann auch bereits heterosexuelle Männer geküsst habe, glaubte der Beamte ebenfalls nicht, wie aus dem Bericht hervorging. "Hätten Sie das tatsächlich bei einem nicht homosexuellen Jungen gemacht, dann hätten Sie furchtbare Prügel bezogen", hieß es demnach.

Der Asylbewerber gab zudem an, dass er seine Homosexualität im Alter von zwölf Jahren festgestellt habe. Der Beamte hielt dies dem Bericht zufolge ebenfalls für unwahrscheinlich, weil dies sehr früh sei - besonders in einer konservativen Gesellschaft wie der afghanischen.

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Der Afghane war unbegleitet und minderjährig nach Österreich gekommen und will die Entscheidung dem Bericht zufolge anfechten. Das Innenministerium in Wien wollte den speziellen Fall nicht kommentieren. Es gab jedoch an, jeder Asylbewerber müsse seine Fluchtgründe beweisen und darlegen können. Homosexualität ist in Afghanistan verboten.

Alle Informationen zur Asyldebatte lesen Sie hier in unserem aktuellen Newsticker. 

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AFP/dpa

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