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Orbans Ungarn will gegen Rechtsstaatsverfahren der EU klagen - mit einem Trick

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Ungarns Viktor Orban spricht in Straßburg.
Ungarns Viktor Orban spricht in Straßburg. © AFP / FREDERICK FLORIN

Im EU-Jargon wird es die „Atombombe“ genannt: Das Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge ist das schärfste Mittel gegen ein EU-Land. Ungarn will dagegen klagen.

Update 13.9.2018, 21.20 Uhr: Ungarn will juristisch gegen den Beschluss des EU-Parlaments vorgehen, ein Strafverfahren wegen der Verletzung von Grundwerten gegen das Land einzuleiten. Die Regierung des rechtskonservativen Ministerpräsidenten Viktor Orban werde am Montag "über die konkreten rechtliche Schritte" entscheiden, sagte Kanzleramtsminister Gergely Gulyas am Donnerstag in Budapest. Dabei sei eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof die "wahrscheinlichste" Option.

Das EU-Parlament hatte am Mittwoch ein Strafverfahren gegen Ungarn eingeleitet, das bis zum Entzug von Stimmrechten auf europäischer Ebene führen kann. Nötig war dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sie kam aus Sicht des EU-Parlaments zusammen, da 448 EU-Abgeordnete für das Verfahren stimmten. 197 Parlamentarier waren dagegen und 48 enthielten sich.

Ungarn stellt sich auf den Standpunkt, dass bei der Berechnung auch die Enthaltungen als abgegebene Stimmen bewertet werden müssen. Unter diesen Umständen wären 462 Stimmen für die Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig gewesen und die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 7 EU-Vertrag gescheitert. Im Falle einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshofs wäre das Verfahren wohl vorerst blockiert

Erstmeldung vom 12.9.2018:

Straßburg - Nach Polen muss sich auch Ungarn einem Sanktionsverfahren wegen Gefährdung von EU-Grundwerten stellen. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Europaparlament stimmte am Mittwoch für ein Rechtsstaatsverfahren, das im äußersten Fall zum Entzug der Stimmrechte im Ministerrat führen könnte. Nun muss sich der Rat der Mitgliedsländer mit dem Fall befassen. Für die Auslösung des Verfahrens stimmten 448 Abgeordnete, 197 waren dagegen, 48 enthielten sich.

Grundlage des Votums ist ein kritischer Bericht, den die Grünen-Abgeordnete Judith Sargentini im Frühjahr im Auftrag des Parlaments erstellt hatte. Unter Berufung auf offizielle Befunde von Institutionen wie Vereinte Nationen, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder Europarat ging dieser mit der Regierung unter dem rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban hart ins Gericht. Es herrsche eine „systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn“.

Der Bericht verwies auf Einschränkungen der Meinungs-, Forschungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf eine Schwächung des Verfassungs- und Justizsystems und das Vorgehen der Regierung gegen Nichtregierungsorganisationen. Darüber hinaus werden in ihm Verstöße gegen die Rechte von Minderheiten und Flüchtlingen aufgezählt sowie Korruption und Interessenkonflikte kritisiert.

Insgesamt sei das Risiko eines Verstoßes gegen EU-Grundwerte gegeben, stellte der Bericht fest und plädierte für ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge. Ein solches Verfahren hatte die EU-Kommission im Dezember gegen Polen gestartet. Beratung und etwaige Entscheidung liegen beim Rat der Mitgliedsstaaten, der sich nun mit beiden Ländern befassen muss. Das Verfahren kann theoretisch zum Entzug von Stimmrechten im Ministerrat führen. Die Hürden sind aber sehr hoch. Im Fall Polen gab es bisher nur eine Anhörung.

Die ungarische Regierung hatte die Vorwürfe scharf zurückgewiesen. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban sagte am Dienstag in einer Rede vor den EU-Abgeordneten, der Bericht weise zahlreiche faktische Fehler auf. Mit dem Rechtsstaatsverfahren solle sein Volk dafür verurteilt werden, dass es Ungarn nicht zu einem Einwanderungsland machen wolle.

dpa

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