Razzien bei Rechtsextremen in vier Bundesländern
Sechs Beschuldigte sollen 2018 innerhalb der Gruppierung „Wolfsbrigade“ die Untergruppierung „Sturmbrigade“ gebildet haben - eine Art „bewaffneter Arm“ der „Wolfsbrigade“.
Karlsruhe - Wegen des Verdachtes auf Bildung einer kriminellen, rechtsextremen Gruppierung hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag Wohnungen in Sachsen-Anhalt, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durchsuchen lassen. Wie die oberste deutsche Anklagebehörde in Karlsruhe mitteilte, sollen sechs Beschuldigte 2018 innerhalb der Gruppierung „Wolfsbrigade“ die Untergruppierung „Sturmbrigade“ gebildet haben - eine Art „bewaffneter Arm“ der „Wolfsbrigade“.
Razzien bei rechtsextremen Gruppen: Bisher keine Festnahme
Ziel der Gruppierung sei das „Wiedererstarken eines freien Vaterlandes“ nach dem „germanischen Sittengesetz“, hieß es der Mitteilung zufolge. Die Beschuldigten hätten nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen eine rechtsextremistische Gesinnung. Festgenommen worden sei bislang niemand. Mit den weiteren Ermittlungen sei das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt beauftragt. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft war für weitere Details zunächst nicht zu erreichen.
Razzien bei Rechtsextremen
Bereits am 10. April hat die Polizei mit Razzien in vier Bundesländern die Szene rechtsextremer Hooligans ins Visier genommen. Die Spur hatte sich nach der Messerattacke in Chemnitz ergeben.
Im Januar 2019 hat in acht Bundesländern Razzien gegen bekennende Nazis gegeben. Die Polizei hatte dabei mehr als hundert Waffen bei Anhängern des Ku-Klux-Klans beschlagnahmt.
dpa/afp