1. Startseite
  2. Politik

Steuerzahlerbund: Hartz IV bringt oft mehr als ein Job

KommentareDrucken

Gesundheitsminister Spahn hat mit seiner Hartz-IV-Debatte - auch ohne Lebensmitteltafeln müsse in Deutschland niemand hungern - für viel Widerspruch gesorgt. Doch der Steuerzahlerbund sagt, Löhne und Hartz IV liegen häufig nicht weit auseinander, im Gegenteil.

Blick in den Wartebereich des Jobcenters Berlin-Mitte. Foto: Peer Grimm
1 / 6Blick in den Wartebereich des Jobcenters Berlin-Mitte. Foto: Peer Grimm © Peer Grimm
Beratung im Sozialkaufhaus in Wolfen-Nord: Hier ist das Angebot auch für Bezieher von Hartz IV bezahlbar. Foto: Peter Endig
2 / 6Beratung im Sozialkaufhaus in Wolfen-Nord: Hier ist das Angebot auch für Bezieher von Hartz IV bezahlbar. Foto: Peter Endig © Peter Endig
Langzeitarbeitslose arbeiten auf einer Parzelle eines Kleingartenvereins im Südosten von Leipzig. Die Tafelgärten werden vom Jobcenter finanziert. Foto: Waltraud Grubitzsch
3 / 6Langzeitarbeitslose arbeiten auf einer Parzelle eines Kleingartenvereins im Südosten von Leipzig. Die Tafelgärten werden vom Jobcenter finanziert. Foto: Waltraud Grubitzsch © Waltraud Grubitzsch
Kassenbuch: In diesem Sozialkaufhaus in Düsseldorf werden neben Sakkos für zwei Euro auch Sofas, Bettgestelle und weitere Trödelware zu günstigen Preisen angeboten. Foto: Martin Gerten
4 / 6Kassenbuch: In diesem Sozialkaufhaus in Düsseldorf werden neben Sakkos für zwei Euro auch Sofas, Bettgestelle und weitere Trödelware zu günstigen Preisen angeboten. Foto: Martin Gerten © Martin Gerten
Aktenordner im Berliner Sozialgericht: Die Justiz ist durch Einsprüche gegen Hartz-IV-Regelungen weiterhin stark belastet. Foto: Johannes Eisele
5 / 6Aktenordner im Berliner Sozialgericht: Die Justiz ist durch Einsprüche gegen Hartz-IV-Regelungen weiterhin stark belastet. Foto: Johannes Eisele © Johannes Eisele
Anträge auf Bewilligung des Arbeitslosengeldes II im Jobcenter Berlin-Mitte. Foto: Peer Grimm
6 / 6Anträge auf Bewilligung des Arbeitslosengeldes II im Jobcenter Berlin-Mitte. Foto: Peer Grimm © Peer Grimm

Berlin (dpa) - Hartz-IV-Bezieher haben nach Zahlen des Steuerzahlerbundes im Monat oft mehr Geld zur Verfügung als Arbeitnehmer.

Wer eine vierköpfige Familie ernähren will, braucht demnach heute einen Bruttolohn von mindestens 1935 Euro, um netto einschließlich Kindergeld Hartz-IV-Niveau von 1928 Euro zu erreichen. Das zeigen Berechnungen des Steuerzahlerbundes für die «Frankfurter Allgemeine Zeitung». Das Lohnabstandsgebot - der Abstand zwischen Löhnen und Sozialleistungen - wird also offensichtlich nicht immer eingehalten.

Der Steuerzahlerbund hatte bei seinen ersten Einkommensberechnungen das Kindergeld nicht berücksichtigt. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Susanne Ferschl, kritisierte daher: «Hier wird bewusst versucht, einen Keil in die Gesellschaft zu treiben, um damit die politische Debatte zu beeinflussen. Hartz IV ist Armut und Ausgrenzung per Gesetz. Wir brauchen eine Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik, die möglichst allen Menschen eine dauerhafte und Existenz sichernde Beschäftigung gewährleistet.»

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte zuletzt für Unmut gesorgt, als er in der Debatte um die Arbeit von Essenstafeln sagte, mit Hartz IV habe jeder, was er zum Leben brauche. Hartz IV oder Arbeitslosengeld II (Alg II) bekommen erwerbsfähige Arbeitslose und Menschen, deren Einkommen oder Vermögen nicht für die Grundsicherung reicht, sogenannte Aufstocker.

Der Steuerzahlerbund rechnete vor, dass von einem Monatsbrutto einer Familie mit zwei Kindern von 1935 Euro 394 Euro Sozialversicherungen abgingen. Das Monatsnetto belaufe sich dann auf 1541 Euro, mit 388 Euro Kindergeld belaufe sich das Einkommen der Familie auf 1929 Euro. Geht man von einer Arbeitszeit von 38 Stunden in der Woche und vier Wochen im Monat aus, benötigten Alleinverdiener mit Partner und zwei Kindern einen Stundenlohn von 12,73 Euro, um Hartz-IV-Niveau zu erreichen. Der Mindestlohn liegt derzeit bei 8,84 Euro in der Stunde.

Grundlage der Vergleichsrechnungen des Steuerzahlerbundes ist eine Übersicht des Bundessozialministeriums zur Höhe der Hartz-IV-Leistungen. Ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern hat demnach Anspruch auf durchschnittlich 1928 Euro im Monat als sogenannter Regelbedarf. Der Betrag enthält in erster Linie Geldleistungen von 1284 Euro für den Lebensunterhalt sowie 644 Euro für Miete und Heizung. Diese Beträge können je nach Lebenshaltungskosten in einer Region schwanken - etwa bei höherer Miete in Ballungszentren.

Angesichts der guten konjunkturellen Situation in Deutschland ist zwar die Zahl der Hartz-IV-Empfänger (Arbeitslose und Aufstocker) in den vergangenen zehn Jahren von gut sieben auf gut sechs Millionen zurückgegangen. Allerdings kam seit 2015 fast eine Million Flüchtlinge und Migranten hinzu, die neu ins Hartz-IV-System aufgenommen wurden.

Hartz-Regelsätze

Tagesthemen, Scholz

Spahn-Interview

Spahn verteidigt sich

Auch interessant

Kommentare