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Wahlbenachrichtigung zur Sachsen-Wahl: Brauche ich sie heute für die Wahl?

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Mit der Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl in Sachsen lässt sich unter anderem die Briefwahl beantragen.
Mit der Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl in Sachsen lässt sich unter anderem die Briefwahl beantragen. © picture alliance / Rolf Vennenbe / Rolf Vennenbernd

Vor der Landtagswahl 2019 in Sachsen bekommen Wähler eine Wahlbenachrichtigungen. Man sollte sie am Sonntag dabei haben, wenn man wählen geht.

Dresden - In Sachsen wird am Sonntag, 1. September, ein neuer Landtag gewählt. Wahlberechtigt sind alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die ihren Erstwohnsitz in Sachsen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zudem müssen sie mindestens drei Monate in dem Bundesland wohnen.

Mit der Wahlbenachrichtigung werden die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis stehen und bei der Landtagswahl 2019 in Sachsen wählen dürfen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was genau die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl in Sachsen ist, wann sie verschickt wird und was Sie tun können, wenn Sie die Benachrichtigung verloren oder gar nicht erhalten haben. 

Die Ergebnisse, Reaktionen, Prognosen und aktuellen Meldungen bekommen Sie am Sonntag in unserem Live-Ticker zur Landtagswahl in Sachsen.

Was sagen die politisch verantwortlichen nach den Wahlen im Osten? Wir berichten für Sie über die Reaktionen auf die Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg.

Landtagswahl in Sachsen 2019: Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen müssen den Wählerinnen und Wählern bis spätestens 11. August 2019 zugeschickt werden. Dafür sind die Gemeinden in Sachsen zuständig. Der Zeitpuffer bis zum 1. September ist nötig, damit die Wählerinnen und Wähler, die am Tag der Wahl nicht vor Ort sind, Briefwahl beantragen können. Zudem ist so genug Zeit, um zu reagieren, falls man keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat.

Auf der Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl in Sachsen steht, wann und wo Sie wählen können. Auch Informationen zur Frage, ob das Wahllokal barrierefrei ist, stehen dort. Damit unterscheiden sich die Informationen im Wesentlichen nicht von der Wahlbenachrichtigung in Brandenburg oder der Wahlbenachrichtigung in Thüringen, die am 1. September bzw. 27. Oktober für eine Landtagswahl benötigt werden. Wer am Tag der Landtagswahl nicht in Sachsen ist, kann mit der Wahlbenachrichtigung auch Briefwahl beantragen.

Muss ich die Wahlbenachrichtigung bei der Sachsen-Wahl im Wahllokal vorzeigen?

Doch auch für diejenigen, die am 1. September vor Ort in einem der Wahllokale ihre Stimme abgeben wollen, ist die Wahlbenachrichtigung wichtig. Sie muss dem Wahlvorstand vorgelegt werden, um zu beweisen, dass man auch wirklich wahlberechtigt ist.

Es schadet nicht, zusätzlich auch noch ein offizielles Ausweisdokument mitzubringen - entweder den Personalausweis, den Reisepass oder den Führerschein. So kann im Zweifelsfall festgestellt werden, dass derjenige wählt, für den die Wahlbenachrichtigung gedacht ist.

Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie in Sachsen Briefwahl beantragen

Die Wahlbenachrichtigung für die Sachsen-Wahl  ist auch dann für Sie wichtig, wenn Sie per Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten. Dazu muss der Vordruck auf der Karte ausgefüllt und diese zurückgeschickt werden. Nach ein paar Tagen sollten die Unterlagen dann bei Ihnen ankommen.

Der Sächsische Landtag in Dresden (Archivbild).
Der Sächsische Landtag in Dresden (Archivbild). © dpa/Robert Michael

Der 23. August ist der letzte Tag für das Beantragen von Wahlunterlagen. Nur in Ausnahmefällen ist das auch am  Tag der Wahl am 1. September noch möglich - dann allerdings spätestens um 13 Uhr. Sämtliche Wahlbriefe müssen bis spätestens 16 Uhr am Tag der Wahl bei der Gemeinde eingegangen sein. Die übergibt die Briefe dann gesammelt an den Briefwahlvorstand. Um 18 Uhr schließen dann auch die Wahllokale vor Ort.

Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl nicht ankommt?

Sollte die Wahlbenachrichtigung bis zum Stichtag am 11. August nicht bei allen Wahlberechtigten eingetroffen sein, können sie trotzdem wählen. Sie müssen sich allerdings selbst darum kümmern, dass Sie mit Ihrer Stimme am Ergebnis der Landtagswahl 2019 in Sachsen mitwirken dürfen.

Es ist wichtig, schnellstmöglich die eigene Gemeindeverwaltung zu kontaktieren, falls Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. So können Sie einerseits herausfinden, ob Sie auch wirklich im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollte das - obwohl Sie wahlberechtigt sind - nicht der Fall sein, können Sie auf diesem Weg außerdem auch einen Wahlschein beantragen, falls es für eine Ergänzung des Wählerverzeichnisses dann schon zu spät ist. Der Stichtag für den automatischen Eintrag aller Wahlberechtigten ins Wählerverzeichnis war der 21. Juli 2019.

Wahlbenachrichtigung für die Sachsen-Wahl 2019 verloren oder vergessen: Was ist zu tun?

Auch für den Fall, dass Sie zwar eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, diese am Tag der Landtagswahl aber nicht mit ins Wahllokal bringen, heißt es: keine Sorge. Grundsätzlich ist es nämlich so, dass jeder, der vorher eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, auch an der Wahl teilnehmen darf.

Sie können auch ohne die Mitteilung im Wahllokal wählen - vorausgesetzt, Sie haben einen Personalausweis, einen Reisepass oder einen Führerschein dabei. Nur so können Sie sich vor Ort ausweisen und dem Wahlvorstand damit beweisen, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Anders verhält es sich, wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen und das auch nicht mit Ihrer Gemeinde geklärt haben. In diesem Fall geht der Wahlvorstand im Wahllokal davon aus, dass Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie können dann nicht an der Landtagswahl in Sachsen teilnehmen.

Weitere Informationen zur Landtagswahl in Sachsen 2019

Bei der Wahl zum 7. Sächsischen Landtag dürfen Wählerinnen und Wähler auf dem Stimmzettel zwei Kreuze machen: Mit der Erststimme dürfen sie einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus dem jeweiligen Wahlkreis wählen, die Zweitstimme darf an eine Partei vergeben werden.

Zur Wahl stehen insgesamt 19 Parteien, von denen sich sieben laut Umfragen Hoffnungen auf einen Einzug in den Landtag machen dürfen. Im Rest von Deutschland sicher weniger bekannt ist wohl die Partei BVB/Freie Wähler, die seit 2014 im Landtag sitzt. Hilfestellung kann der Online-Wahlhelfer Wahl-O-Mat geben. Aktuellen Umfragen zufolge ist die AfD so stark wie nie zuvor - auch wenn deren Liste für die Landtagswahl wegen eines Formfehlers nur noch 18 Kandidaten hat.

Sachsen ist übrigens nicht das einzige Bundesland, in dem am 1. September gewählt wird. Auch in Brandenburg werden die Wählerinnen und Wähler dann zur Urne gebeten.

Vier Wochen vor der Landtagswahl in Brandenburg hat ein SPD-Kandidat laut über ein Bündnis mit der AfD nachgedacht. Die liefert wiederum einen neuen Skandal. Hans-Georg Maaßen reist derweil auf seiner CDU-Wahlkampftour nach Radebeul in Sachsen. Er trifft dabei auf einen Saal mit vielen AfD-Anhängern.

thh

Kurz vor der Wahl in Sachsen hat sich Ministerpräsident Kretschmer erneut von der AfD distanziert. Den Rechtspopulisten sagt ein Experte etwas überraschend keine rosige Zukunft voraus.

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