Am Ostersonntag wird wohl keine Bundestagswahl stattfinden. Die Wahlbeteiligung wäre erwartbar niedrig. Auch der Aschermittwoch fällt als Termin für eine Neuwahl aus, in Deutschland wird immer an einem Sonntag gewählt.
Fraglich, ob Seehofer bis zu einer Bundestagswahl im Frühjahr 2018 überhaupt noch Parteichef und Ministerpräsident ist. Er muss zuvor den CSU-Parteitag am 15. und 16. Dezember überstehen. Die Rechnung für das CSU-Wahldesaster bei der vergangenen Bundestagswahl (38,8 Prozent in Bayern) ist noch offen.
Im Hinblick auf Neuwahlen hat jetzt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Heft in der Hand. Das Staatsoberhaupt muss zunächst jemanden für das Amt des Bundeskanzlers vorschlagen.
Aller Wahrscheinlichkeit wird es sich dabei um Kanzlerin Merkel handeln, deren Partei bei der Bundestagswahl die meisten Stimmen holte. Der oder die Vorgeschlagene wird Kanzler/Kanzlerin, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages für ihn oder sie stimmen („Kanzlermehrheit“). Der Bundestag hat 709 Mitglieder. Eine absolute Mehrheit von 355 Stimmen würde weder eine schwarz-gelbe Koalition erreichen (346 Stimmen), noch ein schwarz-grünes Bündnis (333 Stimmen).
Findet der Vorschlag des Bundespräsidenten keine Mehrheit - worauf alles hindeutet - beginnt die zweite Wahlphase. Der Bundestag hat jetzt zwei Wochen Zeit, sich mit absoluter Mehrheit auf einen Kanzler zu einigen. Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt, ebenso wenig die Zahl der Kandidaten. Dem Bundestag steht es also frei, die zwei Wochen ungenutzt verstreichen zu lassen – oder etwa fünfzehn Mal zu versuchen, einen Kandidaten zu wählen.
Kommt auch in diesen zwei Wochen keine Kanzlermehrheit zustande, beginnt die dritte Wahlphase. In diesem letzten Wahlgang reicht schon die relative Mehrheit. Gewählt ist also, wer von allen Kandidaten die meisten Stimmen gewinnt. Nun muss wieder der Bundespräsident handeln. Wird jemand nur mit relativer Mehrheit gewählt, kann der Bundespräsident sie zur Kanzlerin oder ihn zum Kanzler einer Minderheitsregierung ernennen – er kann aber auch den Bundestag auflösen. Innerhalb von 60 Tagen muss es dann Neuwahlen geben.
Der Termin für Neuwahlen hängt also davon ab, wie schnell dieses Prozedere nun abläuft. Wenn alle Parteien (ausgenommen AfD und Linke) nun brav miteinander sprechen, um den Bundespräsidenten glücklich zu machen, könnten noch ein paar Wochen ins Land gehen. Schließlich will niemand als Spielverderber dastehen. Mit diesem Malus geht ja schon die FDP in einen möglichen Wahlkampf.
Realistisch scheint es momentan, dass eine Bundestagswahl 2018 im März oder April 2018 stattfindet.
Übrigens: Wir haben bereits zusammengefasst, wie viel Geld Neuwahlen den Steuerzahler kosten könnten.
Video: Glomex