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Darauf sollten Sie bei einer Reiserücktrittsversicherung achten

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Es ist immer ärgerlich, wenn der geplante Urlaub abgesagt werden muss. Eine zuvor abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung kann jedoch viel Ärger und Geld sparen. Was ist dabei zu beachten?

Urlaub bedeutet Entspannung, Abenteuer, Zeit für die Familie oder auch das Kennenlernen fremder Länder. Für viele ist es die schönste Zeit des Jahres. Umso schlimmer ist es, wenn die geplante Reise kurzfristig storniert werden muss. Oft geht dabei auch das Geld für den ersehnten Urlaub verloren, das man sich über das Jahr hinweg aufgespart hat.

Eine Reiserücktrittsversicherung kann helfen, unnötigen Ärger zu vermeiden. Das unabhängige Versicherungsportal Getsurance hat Tipps zusammengestellt, die beim Abschluss einer solchen Versicherung zu beachten sind.

Reiserücktrittsversicherungen: Wann lohnt es sich?

Ein häufiger Grund für die Absage des Urlaubs ist eine unvorhergesehene Krankheit. Da dieses Risiko bei Kindern und älteren Menschen höher ist, empfiehlt sich eine Reiserücktrittsversicherung gerade für Familien und Senioren.

Außerdem gilt die Regel: Je teurer eine Reise, desto sinnvoller ist die vorsorgliche Versicherung.

Mehrere Angebote vergleichen

Eine Reiserücktrittsversicherung ist sehr individuell. Abhängig von den Reisekosten und dem Alter des Versicherten sieht jede Police anders aus. Daher sollten unbedingt möglichst viele Angebote verglichen werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Konkrete Krankheiten als Absagegrund

Absagegründe für die Reise sind Krankheit, Todesfall in der Familie, Unfallfolgen, Verlust des Arbeitsplatzes oder Probleme während der Schwangerschaft. Bei der Auseinandersetzung mit der Versicherung sollten die Gründe so konkret wie möglich genannt werden, da es ansonsten zu Unklarheiten kommen kann. Wichtig sei auch, sämtliche Mitreisenden in die Risikogruppe einzuschließen, da im Zweifel nur der Hauptversicherte begünstigt werden würde.

Versicherungen über Buchungsportale und Fluglinien-Websites oft teurer

Oft ist es praktisch, gleich bei der Online-Buchung der Reise eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Doch in vielen Fällen ist dies nicht die günstigere Alternative. Die Anbieter verdienen nämlich an den abgeschlossenen Versicherungen mit, was letztendlich den Preis erhöht. Oft sei es günstiger, direkt mit Versicherungen in Kontakt zu treten.

Lohnt sich eine zusätzliche Reiseabbruchversicherung?

Wenn im Urlaub eine verfrühte Heimreise notwendig wird, ist es gut, auch diesbezüglich abgesichert zu sein. Oft ist es dann sinnvoll, zusätzliche Policen abzuschließen. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt nicht nur die Kosten für den außerordentlichen Rückflug, sondern auch die Kosten für bereits gebuchte Extras wie Ausflüge oder Tauchkurse.

Im Voraus lässt sich das Risiko natürlich schwer abschätzen. Doch wenn es im Kreis der Angehörigen gefährdete Personen gibt, sollte neben der Reiserücktrittsversicherung auch eine Reiseabbruchversicherung in Erwägung gezogen werden. 

Wann soll eine Reiserücktrittsversicherung gebucht werden?

Am sichersten ist es, wenn die Laufzeit der Reiserücktrittsversicherung möglichst bald nach der Buchung beginnt.

Ein Beispiel: Eine Familie bucht den Sommerurlaub im Mai und lässt die Reiserücktrittsversicherung erst ab dem 1. August laufen. Dann sind mögliche Unfälle oder andere Ereignisse vor diesem Datum nicht abgesichert, auch wenn sich etwa die Folgen eines Unfalls bis zum Reisetermin hinziehen.

Lesen Sie hier: Reiserücktritt: Wann zahlt die Versicherung?

Günstige Tarife mit Selbstbeteiligung

Es gibt Versicherungstarife, die eine Selbstbeteiligung enthalten. Diese Selbstbeteiligung kann bis zu 20 % der entstehenden Kosten betragen. Wer also einen Tarif mit geringeren Prämien abschließen möchte, kann sich auf eine Selbstbeteiligung mit dem Versicherer verständigen.

Reisewarnungen im Blick behalten

Wenn eine Reise in ein Land geplant ist, in dem kurz vor Reiseantritt ein Terroranschlag verübt worden ist, dann reicht allein die Angst vor weiteren Anschlägen nicht aus, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. Entscheidend ist einzig und allein, ob eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt.

Im Ernstfall schnell reagieren

Die Versicherer müssen beim Schadensfall so schnell wie möglich informiert werden. Am besten lässt sich das über eine Hotline regeln, die mittlerweile von fast allen Unternehmen angeboten wird. Alles weitere wird dann schriftlich erledigt.

Auch interessant: Reiserücktrittsversicherung: Diese Fehler sollten Sie dringend vermeiden.

mil

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