Wenn im Urlaub eine verfrühte Heimreise notwendig wird, ist es gut, auch diesbezüglich abgesichert zu sein. Oft ist es dann sinnvoll, zusätzliche Policen abzuschließen. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt nicht nur die Kosten für den außerordentlichen Rückflug, sondern auch die Kosten für bereits gebuchte Extras wie Ausflüge oder Tauchkurse.
Im Voraus lässt sich das Risiko natürlich schwer abschätzen. Doch wenn es im Kreis der Angehörigen gefährdete Personen gibt, sollte neben der Reiserücktrittsversicherung auch eine Reiseabbruchversicherung in Erwägung gezogen werden.
Am sichersten ist es, wenn die Laufzeit der Reiserücktrittsversicherung möglichst bald nach der Buchung beginnt.
Ein Beispiel: Eine Familie bucht den Sommerurlaub im Mai und lässt die Reiserücktrittsversicherung erst ab dem 1. August laufen. Dann sind mögliche Unfälle oder andere Ereignisse vor diesem Datum nicht abgesichert, auch wenn sich etwa die Folgen eines Unfalls bis zum Reisetermin hinziehen.
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Es gibt Versicherungstarife, die eine Selbstbeteiligung enthalten. Diese Selbstbeteiligung kann bis zu 20 % der entstehenden Kosten betragen. Wer also einen Tarif mit geringeren Prämien abschließen möchte, kann sich auf eine Selbstbeteiligung mit dem Versicherer verständigen.
Wenn eine Reise in ein Land geplant ist, in dem kurz vor Reiseantritt ein Terroranschlag verübt worden ist, dann reicht allein die Angst vor weiteren Anschlägen nicht aus, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. Entscheidend ist einzig und allein, ob eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt.
Die Versicherer müssen beim Schadensfall so schnell wie möglich informiert werden. Am besten lässt sich das über eine Hotline regeln, die mittlerweile von fast allen Unternehmen angeboten wird. Alles weitere wird dann schriftlich erledigt.
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mil