Auf der Website der Deutschen Botschaft bekommen ESC-Interessierte und Tel-Aviv-Reisende weitere wichtige Informationen.
Das Auswärtige Amt warnt derzeit vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile sowie die Kasai- und Lomami-Provinzen der Demokratischen Provinz Kongo. "Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit abgeraten", heißt es auf der Website.
Die Teilreisewarnung gilt vor allem für folgende Regionen:
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Am Ostersonntag, 21. April 2019 haben Explosionen Colombo, Negombo und Batticaloa in Sri Lanka erschüttert. Dabei gab es rund 310 Todesopfer und über 500 Verletzte. Derzeit befinden sich laut den Behörden vor Ort keine deutschen Staatsbürger unter den Opfern. Die Lage sei nach wie vor unübersichtlich, wie es heißt.
In Colombo waren von den Explosionen mehrere Hotels betroffen:
Zudem hab es eine weitere Explosion im Stadtteil Dematagoda.
Ab Mitternacht des 23. April 2019 wird es für kurze Zeit landesweit Regelungen des Ausnahmezustandes geben. Auf diese Weise sollen Sicherheitskräften "erweitere Befugnisse bei der Festsetzung Verdächtiger" bekommen, wie es auf der Website des Auswärtigen Amtes heißt.
Alle aktuellen Infos zum Terror in Sri Lanka finden Sie auf Merkur.de*.
Für sie bedeute die Situation erstmal Krisenmanagement, sagte eine Sprecherin des Deutschen Reiseverbandes (DRV). Sie kontaktieren die Urlauber vor Ort und klären, ob es ihnen gut geht. DER Touristik, FTI und Tui teilten etwa mit, dass alle Gäste im Land wohlauf sein.
DER Touristik hat das Ausflugsprogramm in die Hauptstadt Colombo, in der sich die drei Luxushotels und eine der drei betroffenen Kirchen stehen, eingestellt. Reisen durch das Land fänden aber statt, sagte eine Sprecherin. Studiosus nimmt bei Bedarf tagesaktuell Anpassungen im Reiseprogramm vor, teilte der Veranstalter für Studien- und Erlebnisreisen mit. Man beobachte die Entwicklung im Land mit größter Aufmerksamkeit.
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Die meisten Veranstalter bieten an, zeitnah anstehende Reisen kostenfrei umzubuchen oder zu stornieren. Alltours-Kunden können einen Urlaub bis zum Anreisedatum 30. April kostenfrei stornieren, wie ein Sprecher erklärte. Bei DER Touristik ist das Abreisedatum die maßgebliche Frist: Trips mit Abreise bis zum 6. Mai können kostenfrei umgebucht oder storniert werden, hieß es. Tui bietet Urlaubern, die bis einschließlich 29. April anreisen, eine gebührenfreie Stornierung oder Umbuchung an.
Bei FTI gibt es diese Möglichkeit für Anreisen bis einschließlich 28. April, teilte eine Sprecherin mit. Für Urlauber, die später anreisen, prüfe man Umbuchungsmöglichkeiten. Reisende mit Thomas Cook können Buchungen mit Anreise bis 2. Mai kostenfrei umbuchen oder stornieren, erklärte eine Sprecherin. Bei späteren Anreisen prüfe man Anfragen individuell.
Studiosus ermöglicht für Buchungen mit Abreise im April und Mai kostenfreie Umbuchungen oder Stornierungen. Für alle Reisen, die später im Jahr beginnen, bestehe die Möglichkeit aktuell nicht. Man gehe nach dem derzeitigen Kenntnisstand davon aus, dass alle ab Sommer beginnenden Reisen planmäßig durchgeführt werden können.
Aus Sicht von Reiserechtler Paul Degott können Urlauber Pauschalreisen nach Sri Lanka, die in den kommenden Wochen starten würden, kostenfrei stornieren. Angst vor Terror allein sei zwar keine ausreichende Begründung, doch in Sri Lanka kämen nun mehrere Umstände dazu: Die Situation vor Ort sei ungewiss: Notstandsbestimmungen sind eingeführt und ob weitere Anschläge drohen, ist unklar.
Wer später im Jahr, etwa in den Herbstferien, eine Reise ins Land gebucht hat, dem rät Degott, die Entwicklung im Land aufmerksam zu verfolgen und die Reisehinweise des AA zu lesen. Diese werden stetig aktualisiert. Er empfiehlt zudem, den Veranstalter zu kontaktieren. „Die haben Leute vor Ort und stets genauere Informationen. Man kann fragen: „Wie stellt sich die Situation aus eurer Sicht dar?““
Aktuell müssten Reisende im ganzen Land, speziell aber rund um Flughäfen, mit Absperrungen und Kontrollen rechnen, heißt es in den aktuellen Hinweisen. Spätestens vier Stunden vor Abreise sollte man am Flughafen eintreffen. Die Anschlagsorte sowie öffentliche Plätze meiden Urlauber lieber weiträumig, rät das AA. Sie sollten mit ihrem Veranstalter und Fluggesellschaften engen Kontakt halten, Medien vor Ort verfolgen und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge leisten.
2018 reisten nach Angaben des AA knapp 157 000 deutsche Touristen nach Sri Lanka - gut 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Das Land könne man ganzjährig bereisen, sagte die DRV-Sprecherin. Nach Angaben einer Tui-Sprecherin ist die Wintersaison die Hauptreisezeit.
Für eine genaue Einschätzung sei es zu früh, heißt es bei den Veranstaltern. Auswirkungen wird es kurzfristig aber wohl geben. In der Regel sei es so, dass nach solch einem Ereignis die Menschen mit Buchungen für Reisen in das Land zurückhaltender sind, erläuterte die DRV-Sprecherin. Das höre jedoch relativ schnell wieder auf, wenn es länger ruhig bleibe und das Land aus den Schlagzeilen verschwinde. Hundertprozentige Sicherheit gebe es leider nirgendwo auf der Welt.
Am 2. April 2019 hat der algerische Staatspräsident Bouteflika seinen Rücktritt erklärt, woraufhin am 9. April Senatspräsident Bensalah als Übergangspräsident beauftragt wurde. Seither und auch bereits davon komme es laut dem Auswärtigen Amt in Algerien zu Demonstrationen und Protestmärschen.
Reisende sollen deshalb darauf achten, sich von Demonstrationen fernzuhalten, die lokalen Medien zu verfolgen und zudem auf Sicherheitspersonal vor Ort zu hören. Die Wahl eines neuen Staatspräsidenten soll am 4. Juli 2019 erfolgen.
Reisende werden vom Auswärtigen Amt derzeit nach vor der Roten Zone rund um das Kraftwerk Fukushima Daiichi I im Nordosten der Insel Honshu gewarnt. Auch vor einem Aufenthalt in der Gelben oder Grünen Zone wird abgeraten, wie das Ministry of Economy berichtet.
Selbst kurze Reisen dorthin sollten gemieden werden. Es geht, wie das Auswärtige Amt erklärte, vor allem um folgende Gebiete:
Informationen über Reaktorsicherheit und Strahlenschutz finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Wie das Auswärtige Amt auf seiner Website schreibt, verzeichnet Thailand zunehmende Kriminalität, darunter auch Vergewaltigung. "Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui und Pattaya. Auf den monatlich stattfindenden "Mondscheinpartys" (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen gekommen. Wiederholt sind Frauen und Mädchen von unter Drogen oder Alkohol stehenden Teilnehmern vergewaltigt worden."
Das zeigte sich jüngst am Fall der 26-jährigen deutschen Touristin, die während eines Ausflugs auf der Insel Ko Si Chang getötet wurde. Die Frau, die Aussagen der Polizei zufolge aus Hildesheim in Niedersachsen kam, war am Sonntag allein zu einem Tagesausflug nach Ko Si Chang gereist. Ein einheimischer 24-Jähriger soll die Frau vergewaltigt und dann ermordet haben, wie es heißt. Der Tatverdächtige sitzt nun im Gefängnis.
Nach den Wahlen in Nigeria im Februar und März 2019 sei die Sicherheit gefährdet, wie das Auswärtige Amt in der Teilreisewarnung schreibt. Das liege vor allem daran, dass die Auszählungen in einigen Bundesstaaten noch nicht abgeschlossen sei. Reisende sollten daher vorsichtig sein, auf Sicherheitspersonal vor Ort hören, sich in den lokalen Medien über die Lage informieren und zudem Menschenansammlungen meiden.
Für die Ukraine gab das Auswärtige Amt am 29. März 2019 eine Teilreisewarnung heraus. Der Grund: Am Sonntag, 31. März 2019 findet der erste Teil der Präsidentschaftswahlen statt. Reisende sollen daher "Menschenansammlungen meiden, sich über die lokalen Medien informiert halten und den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge leisten."
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In einem Reisehinweis für Israel und die Palästinensischen Gebiete vom 25. März 2019 warnt das Auswärtige Amt weiterhin, die Gebiete Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza-Streifen zu besuchen. Der aktuelle Grund: Am 14. sowie am 24. März 2019 sind Raketen vom Gaza-Streifen aus in Richtung Tel Aviv und angrenzende Städte abgefeuert worden.
Wer sich vor Ort befände, der solle bei Gefahr, die durch das Ertönen von Alarmsirenen aufgezeigt werde, die dafür vorgesehenen Schutzräume aufsuchen. Zudem solle man in jedem Fall auf die Sicherheitskräfte vor Ort hören und ihren Ansagen Folge leisten.
Neuseeland-Urlauber müssen bald eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) vor ihrer Reise beantragen. Ab 1. Oktober ist das kostenpflichtige ETA-Dokument für deutsche Staatsbürger für die erstmalige Einreise in das Land Pflicht, informiert das Auswärtige Amt (AA) in seinen Reisehinweisen für Neuseeland. Die Registrierung sei ab dem 1. Juli möglich.
Die Gebühren betragen 12 Neuseeland-Dollar (rund 7,20 Euro) bei Online-Beantragung und 9 Dollar (5,40 Euro) bei Antrag über die entsprechende App. Bei der ETA-Beantragung wird laut AA zudem eine Touristenabgabe in Höhe von derzeit 35 Dollar (21,10 Euro) fällig.
Wie beim Esta-Verfahren in den USA gilt die ETA-Genehmigung für Neuseeland zwei Jahre und innerhalb dieses Zeitraums für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils maximal 90 Tagen. Die neuseeländische Einwanderungsbehörde empfiehlt, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
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Das Auswärtige Amt weist Reisende aktuell daraufhin, sich bei Aufenthalten in den Bergen der Tschechischen Republik über Witterungshinweise, Absperrungen und Warnhinweise zu informieren und diese zu befolgen.
Im Riesengebirge gelte derzeit eine erhöhte Lawinenwarnstufe von 3 von 5. Touristen sollten also nicht von ausgewiesenen Pisten und Loipen abweichen. Es wird um erhöhte Vorsicht gebeten.
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Das Auswärtige Amt in Berlin verschärfte seine Reisehinweise für Utrecht. Besucher sollten die Lage in örtlichen Medien verfolgen und den Anweisungen der Polizei folgen. Auf der Seite des Auswärtigen Amts heißt es zu den Reise- und Sicherheitshinweisen der Niederlande: "Am 18. März 2019 erfolgte ein Angriff mit Schusswaffen in einer Straßenbahn in 24 Oktoberplein in Utrecht. Der Tatverdächtige wurde festgenommen. Reisenden wird geraten, die lokalen und sozialen Medien, z.B. der Polizei Utrecht, zu verfolgen und den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten."
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Nach den Wahlen im Februar gibt es vom Auswärtigen Amt eine Teilreisewarnung für Nigeria. Da am 23. März 2019 in einigen Bundesstaaten Nachwahlen für die Gouverneurswahlen angesetzt seien, seien "gewalttätige Auseinandersetzungen zu befürchten".
Besonders in folgenden Gebieten könne es laut Auswärtigem zu Ausschreitungen kommen:
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Vor Reisen nach Südsudan wird aktuell gewarnt. Die Sicherheitslage sei sehr instabil, der Einsatz von Schusswaffen komme vor allem in diesen Landesteilen häufig vor:
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Nach der Weigerung türkischer Behörden, mehreren deutschen Korrespondenten die Arbeitsgenehmigungen zu verlängern, hat das Auswärtige Amt am 9. März 2019 die Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei verschärft. Es könne "nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift", heißt es nun darin.
Und weiter: "In den vergangenen Wochen wurde mehreren europäischen, darunter auch deutschen Journalisten die Akkreditierung durch das hierfür zuständige Präsidium für Kommunikation ohne Angabe von Gründen verweigert. Aus hiesiger Sicht stehen diese Maßnahmen nicht im Einklang mit den einschlägigen verbindlichen Vorgaben." Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, könnten demnach "in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen".
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Am 18. Februar 2019 wurde in Kairo ein Sprengsatz gezündet. Diese Tat wurde von einem mutmaßlichen Terroristen verübt. Seither hat das Auswärtige Amt zur Sicherheit auf Reisen eine Teilreisewarnung für Ägypten herausgegeben, da landesweit das Risiko für weitere terroristische Anschläge erhöht sei.
Diese könnten sich auch gegen ausländische Staatsbürger richten. "Bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, wird generell zu Vorsicht geraten", heißt es auf der Website des Auswärtigen Amts.
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Das Auswärtige Amt unterscheidet zwischen Reisehinweisen, Sicherheitshinweisen und Reisewarnungen. Hier erfahren Sie die Unterschiede dazu.
Reisehinweise: Reisehinweise drehen sich um allgemeine Informationen zu einem Land, wie etwa Einreisebestimmungen sowie strafrechtliche oder medizinische Hinweise.
Sicherheitshinweise: Diese Hinweise machen auf besondere Risiken für Reisende aufmerksam. Es wird hierbei zwar auf Gefahren hingewiesen, jedoch wird nicht per se von einer Reise mit einem Sicherheitshinweis abgeraten.
Reisewarnung: Die Warnung meint das tatsächliche Abraten, in ein bestimmtes Land zu reisen. Das Auswärtige Amt spricht Reisewarnungen aus, wenn "aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss".
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Das Auswärtige Amt gibt auf seiner Seite auch einen Sicherheitshinweis zu terroristischen Anschlägen weltweit. Besonders hoch sei die Gefahr dafür in Anschlagszielen "mit Symbolcharakter", also wichtige Regierungsgebäude von Städten, aber auch Infrastruktur, Tourismuszentren oder religiöse Versammlungsstätten seien potentiell gefährdet.
Besondere Terrorgefahr bestehe aber an Orten, an denen Terrororganisation aktiv seien. Zudem sei das Risiko, Opfer eines Anschlags zu werden, vergleichsweise gering.
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Auf eine Reise sollte man sich entsprechend vorbereiten - auch und vor allem aus gesundheitlichen Aspekten. Für umfassende reisemedizinische Beratung sollten sich Reisende an ein Tropeninstitut oder einen erfahrenen Arzt in ihrer Umgebung wenden.
Wichtig ist es, entsprechende Impfungen für das jeweilige Reiseland vorzunehmen. "Indikationsimpfungen" setzen ein entsprechendes Risiko voraus. Zu den Indikationsimpfungen zählen folgende:
Informieren Sie sich vorher, welche Impfung im Reiseland Ihrer Wahl vonnöten ist. Oft sind Impfungen für die Einreise in ein Land sogar verpflichtend.
Generell, unabhängig von einer Reise, werden folgende Standardimpfungen empfohlen:
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Der aus dem Film "The Beach" bekannt gewordene Strand Maya Bay auf der Insel Koh Phi Phi, wird wegen Überfüllung geschlossen. Ab Juni bis Ende September 2019 wird der Ort für Besucher abgeschottet. Nur so kann sich die Flora und Fauna am beliebten Touristen-Hot-Spot regenerieren, heißt es von der thailändischen Fremdenverkehrsbehörde TAT.
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