Weitere Gegenstände, die nicht in den Koffer wandern dürfen – selbst innerhalb Europas:
Sollten Kinder eine Schnecke aus Ägypten in der Hosentasche verstauen, müssen Eltern eine Geldbuße in Kauf nehmen.
So gewöhnen Sie sich nach dem Urlaub schnell wieder ein.
Das Land der unbegrenzten Möglichkeit setzt Reisenden einen Riegel vor das beliebte Ü-Ei: Die US-Verbraucherschutz-Behörden warnen nämlich vor Überraschungseiern, weil die Gefahr besteht, dass Kinder nicht nur die Schokolade, sondern auch die gesamte Plastikschale verspeisen könnten.
Weitere Produkte, die sich US-Traveller abschminken können, sind:
Die Zeit bei einer Zwischenlandung vertreiben sich die meisten Flugzeuggäste, indem sie sich einen leckeren Snack genehmigen. Sollten Reisende allerdings Dubai anvisieren, darf das geliebte Mohnbrötchen nicht im Magen landen. Denn dort gilt Mohn als Droge - in den Vereinigten Arabischen Emiraten können hierfür mehrere Jahre Gefängnis drohen.
Auch elektronische Zigaretten sollten daheimbleiben. Diese werden beim Koffercheck in den Vereinigten Arabischen Emiraten beschlagnahmt und laut dem Auswärtigen Amt kann es auch hier zu strafrechtliche Verfolgungen führen.
Der kleine Laserpointer, der am Schlüsselbund baumelt, muss bei einer Reise nach Down-Under in der Wohnung bleiben. Die Einfuhr der kleinen Geräte wird wie der Import von Schusswaffen gehandhabt. Wenn Reisende den Pointer ohne Worte einpacken, gelten sie für die australischen Behörden als Schmuggler.
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sca