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Chippflicht für Haustiere bei EU-Reisen tritt in Kraft

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Die Chippflicht für Hunde, Katzen und Frettchen tritt in Kraft
Die Chippflicht für Hunde, Katzen und Frettchen tritt in Kraft © dpa

Berlin/Brüssel - Für Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Haustiere künftig mit einem Chip gekennzeichnet werden.

Am Sonntag (3. Juli) tritt die von der EU angeordnete Chippflicht für Hunde, Katzen und Frettchen in Kraft, wie Ute Tietjen, Kleintierexpertin der Bundestierärztekammer, in Berlin auf dapd-Anfrage sagte. Bislang ließ die entsprechende EU-Verordnung neben der Kennzeichnung durch einen Mikrochip auch eine entsprechende Tätowierung des Tieres zu. Lediglich in Großbritannien, Irland und Malta galt bereits die Chippflicht.

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“Die Chippflicht betrifft aber nur Tiere, die ab 3. Juli neu gekennzeichnet werden. Ist das Tier bereits tätowiert, muss es nicht zusätzlich gechippt werden“, schränkte Tietjen ein. Da diese Ausnahme aber aus der EU-Verordnung nicht hervorgehe, sei sie nicht jedem bekannt. “Wir gehen davon aus, dass auch viele Mitarbeiter beim Zoll darüber nicht informiert sind. Deshalb raten wir Tierbesitzern, kein Risiko einzugehen und das Tier dennoch mit einem Chip zu kennzeichnen“, empfahl die Veterinärin. In Deutschland gebe es hingegen keine Verpflichtung, sein Haustier chippen zu lassen.

Identifizierung per Chip und Heimtierpass

Auf dem Chip, den der Tierarzt mit einer Kanüle unter der Haut des Tieres implantiert, ist eine Nummer gespeichert, die der Identifizierung des Tieres dient. Außerdem müssen Hunde, Katzen und Frettchen für die Reise in ein EU-Land gegen Tollwut geimpft sein und über einen EU-Heimtierpass verfügen. “In den Pass werden die auf dem Chip hinterlegte Nummer sowie Datum und Gültigkeit der Tollenwutimpfung eingetragen“, erläuterte Tietjen. Länder wie Schweden, Malta und Großbritannien verlangen außerdem den Nachweis der Impfung per Bluttest sowie eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer.

Für andere Haustiere wie Kaninchen oder Meerschweinchen gilt hingegen weder Chippflicht noch brauchen sie einen Heimtierausweis. “Diese Vorschriften zielen auf eine EU-weite Eindämmung von Tollwutinfektionen ab. Hunde, Katzen und Frettchen sind anfällig für Tollwut. Andere Heimtiere weniger“, sagte die Expertin. EU-Vorschriften für das Reisen mit Meerschweinchen oder Kaninchen gebe es deshalb nicht. “Dennoch sind solche Reisen für ein Kleintier nicht schön. Besser wäre es, das Kaninchen zu Hause zu lassen und dort die Betreuung sicherzustellen“, gab Tietjen zu bedenken.

Impfung mindestens 21 Tage vor Reiseantritt

Wer hingegen seinen Hund oder seine Katze mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte darauf achten, dass die Tollwutimpfung noch gültig und im Fall der Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Reiseantritt erfolgt ist. “Außerdem muss die Kennzeichnung mit dem Chip entweder vor der Impfung oder gleichzeitig mit ihr stattfinden, keinesfalls danach“, betonte die Kleintierexpertin. Die Reihenfolge sei vorgeschrieben, um die Impfung dem nummerierten Tier eindeutig zuordnen zu können. Wer sich kurzfristig entschließt, sein Tier mit in den Urlaub zu nehmen, könnte deshalb durchaus Probleme bekommen. Der Heimtierpass kann hingegen kurzfristig ausgestellt werden. “In Deutschland ist jeder praktizierende Tierarzt berechtigt, den Pass auszustellen“, sagte Tietjen.

dapd

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