Gerade aktuell sind viele Veranstalter dazu bereit, anstehende Reisen auf später im Jahr umzubuchen oder Gutscheine auszustellen. Aber auch wenn keine Reisewarnung besteht, am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe aber unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann der Urlauber kostenfrei stornieren.
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Da die Osterferien in diesem Jahr bereits sehr früh sind, werden Veranstalter aufgrund der Reisewarnung des Auswärtigen Amts diese absagen, sofern noch nicht geschehen. Auf die Urlauber kommen so keine Kosten für eine Stornierung zu.
Für die kostenfreie Stornierung oder Umbuchung der gebuchten Pfingsturlaube gibt es derzeit keine Grundlage. Für diesen Zeitraum liegt aktuell keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vor. Pauschalurlaubern ist zu raten, sich mit ihrem jeweiligen Veranstalter oder der jeweiligen Buchungsstelle in Verbindung zu setzen und die Optionen zu besprechen. Die Kulanzregelungen der Veranstalter unterschieden sich und werden aufgrund der sich stetig ändernden Situation regelmäßig angepasst.
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Je nach zeitlicher Einschränkung steht dem Urlauber die Erstattung eines Teils des Reisepreises zu. Dazu sollte man sich direkt nach der Rückkehr, idealerweise schriftlich, an den Reiseveranstalter wenden.
Bei Einschränkungen, die während der Reise aufgrund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen aufgetreten sind, zum Beispiel durch behördliche Anordnungen wie der Schließung von Sehenswürdigkeiten oder Museen, trifft den Veranstalter keine Schuld. Aus diesem Grund gibt es in diesen Fällen keine Basis für eine Entschädigung. Gleiches gilt für den Fall, dass während des Urlaubs eine behördlich auferlegte Quarantäne stattgefunden hat.
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Zum aktuellen Zeitpunkt ist es nicht möglich, dazu eine zuverlässige Aussage zu treffen. Je nachdem wie schnell die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen greifen, können Urlauber ab Ostern hoffentlich wieder mit der Urlaubsplanung für das verbleibende Jahr starten. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich generell, eine Pauschalreise, kombiniert mit einer guten Reiserücktrittsversicherung zu buchen. Diese Reiseart ist immer über den sogenannten Sicherungsschein abgesichert und schützt den Reisenden bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters.
Alle deutschen Pauschalreise-Veranstalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die erhaltenen Kundengelder zu versichern. Abgesichert sind der gesamte Reisepreis für Flug, Hotel und andere Leistungen sowie Mehrkosten, die bei einer ungeplanten Rückreise bzw. einem Reiseabbruch auf den Urlauber zukommen können. Darüber hinaus empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um auch im Krankheitsfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
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