Über 60 Minuten Verspätung: Ist Ihr Zug mehr als 60 Minuten zu spät, können Sie sich den vollen Preis zurückerstatten lassen und dafür ein anderes Verkehrsmittel wählen. Wenn Sie dennoch mit der Bahn fahren wollen, können Sie sich bis zu 25 Prozent des Fahrpreises erstatten lassen.
Über 120 Minuten Verspätung: Wenn Ihr Zug mehr als zwei Stunden verspätet ist und die Beförderung stattfindet, steht Ihnen ein Anspruch einer Rückerstattung von 50 Prozent des Fahrpreises zu.
Ihre Ansprüche auf Erstattung gelten in folgenden Fällen:
Statt einer Entschädigung erhielt eine Kundin der Deutschen Bahn einen Shitstorm. Sie hatte sich über einen Zugführer beschwert, der eine "ungeheuerliche Aussage" gemacht hatte. Die Bahn zeigte Verständnis und hat den Mitarbeiter scheinbar versetzt. Dennoch eskalierten die Reaktionen auf den Vorfall.
So vermeiden Sie übrigens Stress beim Zugfahren.
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Von Simona Asam