Die Polizei rechnet mit 3000 Frankfurter Fans, die sich trotz des Stadion-Verbots nach Südhessen aufmachen. Von einem «Sternmarsch», wie zunächst gemutmaßt, will der Fanclubverband allerdings nichts wissen. Aus Angst vor Randale hat die Stadt Darmstadt am Dienstag zusammen mit der Polizei ein 36-stündiges Aufenthaltsverbot für Eintracht-Anhänger in der erweiterten Innenstadt ausgesprochen, beginnend am Freitag um 19.00 Uhr. Sie beruft sich auf das hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Was bemängeln Kritiker?
Was ist beispielsweise mit dem Eintracht-Fan, die in Darmstadt wohnt und dort seinen Schal über die Balkonbrüstung hängt? Die Kernfrage also: Wie will man «den» Eintracht-Anhänger identifizieren? Und wie kontrollieren? «Diese Maßnahme ist im Kern nicht geeignet, eine Unterscheidung zwischen gewaltbereiten und allen anderen Fans von Eintracht Frankfurt zu treffen», sagt Frankfurts Vorstandsmitglied Axel Hellmann. Er beklagt sich auch darüber, dass die beiden Clubs in die Entscheidungsfindung «zu keinem Zeitpunkt» eingebunden war.
Lässt sich die Sperrzone durchsetzen?
Fananwalt René Lau hält die ungewöhnliche Maßnahme für «hochgradig rechtswidrig». Auch Politiker aus vielen Lagern sehen die Maßnahmen als unverhältnismäßig und unpraktikabel. «Das ist ein Grundrechtseingriff», sagt Waltraut Verleih als Anwältin des 40 000 Mitglieder starken Frankfurter Fanclubverbandes. Vor das Darmstädter Verwaltungsgericht zieht auch ein Familienvater, der in Darmstadt wohnt - und Eintracht-Fan ist.