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HSV: Jatta oder Daffeh? Das sagt sein Anwalt

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Lange war es ruhig, jetzt geht der Fall Bakery Jatta, dank BILD, in die nächste Runde. Jattas Anwalt Thomas Bliwier übt Kritik und wehrt aufkommende Gerüchte ab.

Hamburg – Die Emotionen kochten in der vergangenen Woche hoch. Wieder einmal. So wie schon seinerzeit im Sommer 2019 als es erstmals Zweifel daran gab, ob HSV-Spieler Bakery Jatta wirklich Jatta oder nicht vielleicht doch Bakary Daffeh ist. So wie ein Jahr später, als die Polizei im Sommer 2020 im Rahmen einer Hausdurchsuchung in Jattas Wohnung Telefone und Computer beschlagnahmte.

Fußballspieler:Bakery Jatta
Geboren:6. Juni 1998, Gambia
Größe:1,84 Meter
Gewicht:79 Kilogramm
Aktuelle TeamsHamburger SV (seit 2016, Rückennummer 18), Gambische Fußball-Nationalmannschaft

HSV: Jatta-Anwalt Thomas Bliwier sagt, es „stimmt nicht, dass im Gutachten von 98 Prozent die Rede ist“

Die Geräte hat der Mittelfeldmann des Hamburger SV* inzwischen zwar zurück erhalten, doch die Ermittlungen gegen den Mittelfeldspieler des Zweitligisten laufen weiter. Wissenschaftler der Uni Freiburg sollen nun anhand eines Vergleichs der Bewegungsabläufe* von Jatta und Daffeh klären, ob es sich um dieselbe Person handelt. Das bringt nach den Fans nun Jattas Anwalt auf die Palme. Und auch die Politik mischt sich ein.

Vorne Bakery Jatta und sein Anwalt Thomas Bliwier. Im Hintergrund das Volksparkstadion
Thomas Bliwier (re.), der Anwalt von HSV-Spieler Bakery Jatta, kritisiert die neuerlichen Ermittlungen. (24hamburg.de-Montage) © Jan Huebner/Imago & Horst Galuschka/Imago & Christian Charisius/dpa/picture alliance

Der Reihe nach: Bis jetzt stand die Behauptung im Raum, ein erster Vergleich zwischen Foto- und Videomaterial Jattas und Daffehs habe ergeben, dass es eine Übereinstimmung von 98 Prozent zwischen den beiden Personen gebe. Ein erster Punkt, der Thomas Bliwier stört. „Es stimmt nicht, dass in dem Gutachten von 98 Prozent die Rede ist“, sagt der Jatta-Anwalt, der klarstellt: Eine als numerische Wahrscheinlichkeit definierte Feststellung liegt nicht vor.

HSV: Aus Sicht von Bakery Jattas Anwalt Thomas Bliwier wird der Fall „immer absurder“

Und Bliwier legt im Hamburger Abendblatt dann auch gleich verbal nach: „Die neuen Ermittlungen der Universität Freiburg kommen einem Eingeständnis der Staatsanwaltschaft gleich, dass der Durchsuchungsbeschluss für die Hausdurchsuchung durch ein juristisch unbrauchbares Gutachten erfolgte“, stellt der Jurist fest. Aus seiner Sicht, so erläutert Bliwier, werde es im Fall Jatta „immer absurder. Die Verbissenheit der Staatsanwaltschaft ist für mich nicht nachvollziehbar.“

HSV: Der Fall Jatta beschäftigt jetzt auch die Politik – Linkspartei stellt „Kleine Anfrage“

Warum genau die Behörden nun in Hamburg* weiter ermitteln und es ein zweites Gutachten geben muss, in dem Vergleiche zwischen Jatta und Daffeh gemacht werden, ist auch für die Hamburger Linkspartei das Buch mit den berühmten sieben Siegeln. Die beiden Abgeordneten Deniz Celik und Cansu Özdemir haben in der vergangenen Woche eine schriftliche „Kleine Anfrage“ in der Bürgerschaft eingereicht. Das Papier umfasst insgesamt 18 Einzelfragen. Unter anderem eben unter Punkt sieben auch die Frage: „Aus welchen Gründen wurde ein zweites Vergleichsgutachten in Auftrag gegeben?“

HSV: Auftrag für neuerliches Jatta-Gutachten geht von der Polizei statt der Staatsanwaltschaft aus

„Das hohe Verfolgungsinteresse der Staatsanwaltschaft Hamburg wirft Fragen nach der Ressourcenverwendung und den Motiven der Staatsanwaltschaft auf“, so Özdemir und Celik in der Einleitung zu ihrem Fragen-Katalog. Und auch für Thomas Bliwier gibt es rund um das neuerliche Gutachten offene Fragen, die der Jurist ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen, ganz offen anspricht.

„​​Die ermittelnde Staatsanwältin kannte den Gutachtenauftrag an die Universität Freiburg nicht im Detail. Dieser Auftrag ging von der Polizei* aus, obwohl es eigentlich in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft fällt“, berichtet Jattas Anwalt zunächst und fügt dann hinzu: „Die neuen Ermittlungen der Universität Freiburg kommen einem Eingeständnis der Staatsanwaltschaft gleich, dass der Durchsuchungsbeschluss für die Hausdurchsuchung durch ein juristisch unbrauchbares Gutachten erfolgte.“ 

HSV: Anwalt Thomas Bliwier sieht einen „erneuten Verstoß gegen verfahrensrechtliche Garantien“

Zudem, so Bliwier im Hamburger Abendblatt, habe er von dem neuen Gutachten der Universität Freiburg, das bereits am 25. November mithilfe von YouTube-Videos von Daffeh aus dem Jahr 2012 erstellt wurde, erst aus der Bild-Zeitung erfahren. „Die Verteidigung wurde dabei übergangen. Das ist ein erneuter Verstoß gegen die verfahrensrechtlichen Garantien“, weist der Jurist auf ein offensichtliches Versäumnis hin. * 24hamburg.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks

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