„Das hohe Verfolgungsinteresse der Staatsanwaltschaft Hamburg wirft Fragen nach der Ressourcenverwendung und den Motiven der Staatsanwaltschaft auf“, so Özdemir und Celik in der Einleitung zu ihrem Fragen-Katalog. Und auch für Thomas Bliwier gibt es rund um das neuerliche Gutachten offene Fragen, die der Jurist ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen, ganz offen anspricht.
„Die ermittelnde Staatsanwältin kannte den Gutachtenauftrag an die Universität Freiburg nicht im Detail. Dieser Auftrag ging von der Polizei* aus, obwohl es eigentlich in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft fällt“, berichtet Jattas Anwalt zunächst und fügt dann hinzu: „Die neuen Ermittlungen der Universität Freiburg kommen einem Eingeständnis der Staatsanwaltschaft gleich, dass der Durchsuchungsbeschluss für die Hausdurchsuchung durch ein juristisch unbrauchbares Gutachten erfolgte.“
Zudem, so Bliwier im Hamburger Abendblatt, habe er von dem neuen Gutachten der Universität Freiburg, das bereits am 25. November mithilfe von YouTube-Videos von Daffeh aus dem Jahr 2012 erstellt wurde, erst aus der Bild-Zeitung erfahren. „Die Verteidigung wurde dabei übergangen. Das ist ein erneuter Verstoß gegen die verfahrensrechtlichen Garantien“, weist der Jurist auf ein offensichtliches Versäumnis hin. * 24hamburg.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks