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Boxpromoter und Ex-Pauli-Spieler angeklagt

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Ex-Profifußballer Juri Sawitschew auf dem Weg zum Sitzungssaal.
Ex-Profifußballer Juri Sawitschew auf dem Weg zum Sitzungssaal. © dpa

Hamburg - Boxpromoter Waldemar Kluch und der frühere St.-Pauli-Spieler Juri Sawitschew vor müssen sich vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Illegales Einschleusen von Fußballern.

Der Hamburger Box-Promoter Waldemar Kluch und der frühere Spieler des FC St. Pauli, Juri Sawitschew, stehen wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern vor Gericht. Das Duo habe insgesamt neun Fußballern aus Russland und der Ukraine Visa für die Bundesrepublik verschafft, erklärte der Staatsanwalt bei der Anklageverlesung vor dem Landgericht der Hansestadt am Donnerstag. Unter dem Vorwand, die Spieler sollten in Deutschland an Lehrgängen teilnehmen, hätten Kluch und Sawitschew Einladungen an die Botschaften in Kiew, Moskau und St. Petersburg verschickt.

Kluch, der seit 2011 den insolventen Hamburger Boxstall „Universum“ leitet, soll die Sportler zwischen 2006 und 2009 in seiner damaligen Funktion als lizenzierter DFB-Spielervermittler als Profi-Fußballer vermittelt und sich eine Einnahmequelle verschafft haben. Der ehemalige russische Profi Sawitschew habe für die Einladungen seine Personalien zur Verfügung gestellt und die Sportler in Deutschland als Fußballtrainer betreut.

Die neun Sportler spielten bei verschiedenen Hamburger Vereinen. Ein Torwart habe an Trainingseinheiten des FC St. Pauli teilgenommen, sagte der Staatsanwalt. Sawitschew war russischer Nationalspieler und spielte in den neunziger Jahren am Millerntor. Zehnmal traf er für den Hamburger Bundesligisten.

Für den 48-Jährigen könnte das Verfahren schnell beendet sein: In Vorgesprächen habe sein Verteidiger die Zahlung einer Bußgeldsumme in Höhe von 10 000 Euro angeboten - eine Lösung, die sich auch die Staatsanwaltschaft vorstellen könne, sagte die Vorsitzende Richterin.

Der 54-jährige Kluch kommt indessen um einen Prozess nicht herum. Zwar hatte sein Verteidiger die Zahlung von 40 000 Euro angeboten. Aufgrund seiner „anderen Rolle“ habe die Staatsanwaltschaft jedoch mitgeteilt, dass eine Einstellung des Verfahrens nicht in Betracht käme, sagte die Richterin. Stattdessen wäre bei einem frühzeitigen und glaubhaften Geständnis eine Geldstrafe möglich.

„Es sieht so aus, als ob ein gewisser Gesichtsverlust seitens der Staatsanwaltschaft vermieden werden soll“, sagte der Verteidiger von Kluch nach der Verhandlung. Die Behörde habe zunächst „eine Riesenwelle gemacht“, hinterher habe sich herausgestellt, dass an den ganzen Vorwürfen relativ wenig bis überhaupt nichts dran sei.

„Wir haben umfangreiche Fälschungen in der Botschaft in Moskau aufdecken können, an denen Herr Kluch überhaupt nicht beteiligt war.“ Kluch und Sawitschew schwiegen am ersten Verhandlungstag. Sein Mandant werde sich an den kommenden Prozesstagen zu den Vorwürfen äußern, sagte der Anwalt von Kluch.

dpa

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