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Phantomtor: TSG verzichtet auf Einspruch

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Das Tor, das keines war, hat Bestand. 1899 Hoffenheim wird das Urteil des DFB-Sportgerichts nicht anfechten.
Das Tor, das keines war, hat Bestand. 1899 Hoffenheim wird das Urteil des DFB-Sportgerichts nicht anfechten. © AFP

Frankfurt/Main - Die Verantwortlichen von 1899 Hoffenheim verzichten nach dem Phantomtor-Urteil auf einen Einspruch. Dies teilte der Klub am Dienstagnachmittag mit.

1899 Hoffenheim wird keinen Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts zum Phantomtor von Stefan Kießling einlegen. Das gab der Verein am Dienstag bekannt. Damit gehen sowohl das Ergebnis des Spiels gegen Bayer Leverkusen (1:2) als auch der Treffer von Kießling endgültig in die Wertung ein, obwohl der Ball in der vieldiskutierten Szene vom 18. Oktober durch das Außennetz ins Tor gelangt war.

"Wenn wir auch nur eine kleine Chance gesehen hätten, wären wir den Rechtsweg weitergegangen", sagte Hoffenheims Sportchef Alexander Rosen. "Dass es diese Möglichkeit im bestehenden System nicht gibt, ist leider bereits in den Tagen vor der Verhandlung deutlich geworden. Es bleibt ein fader Beigeschmack."

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Auch Peter Rettig, der Vorsitzende der Geschäftsführung, meinte: "Unser Entschluss ändert nichts daran, dass wir die Entscheidung des Gerichts als falsches Signal für den Fußball insgesamt ansehen. Dennoch werden wir dieses Urteil anerkennen, da wir uns in einer ganz offenbar aussichtslosen Sache nicht verrennen wollen."

Das DFB-Sportgericht hatte den Hoffenheimer Einspruch gegen die Wertung des Spiels am Montag abgewiesen. Das Gericht berief sich auf eine Tatsachenentscheidung durch Schiedsrichter Felix Brych. Solche Entscheidungen werden vom Weltverband FIFA als unumstößlich angesehen.

dpa

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