Bremen hatte der DFL sieben Gebührenbescheide der DFL schon zugestellt. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hatte in der Verhandlung betont, welcher Umsatz erzielt werde im Fußball und daher eine Mitfinanzierung gefordert.
„Ob jemand arm oder reich ist, kann überhaupt keine Rolle spielen bei der Frage, wer zuständig ist und wer bestimmte Gefahren abzuwehren hat“, hatte Rauball entgegnet.
Ulrich Mäurer (Innensenator Bremen/SPD):
„Ich glaube, das Bundesverwaltungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Es ging um eine Grundsatzfrage, die lautete: Ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden. Und die Antwort heute war eindeutig: Ja, es ist zulässig. Es verstößt nicht gegen geltendes Verfassungsrecht. Insofern ist das eine Entscheidung, die zu 100 Prozent auf unserer Seite steht. Die Entscheidung war in ihrem Duktus und in ihrer Klarheit eindeutig. Ich hoffe, dass die DFL erkennt, dass sie dieses Spiel verloren hat. Dass man sich jetzt zusammensetzt und versucht, eine vernünftige Regelung zu finden. Mein Idee ist einfach, dass man am Ende einen gemeinsamen Fond bildet, aus dem man diese Kosten tragen kann. Es geht auch nicht darum, bis runter in die dritte und vierte Liga zu gehen, um Kosten geltend zu machen.“
„Es ist eine Entscheidung, die sicherlich anders ausgefallen ist, als wir uns gedacht haben. Das muss man so einräumen. Die Frage, wer wann welchen Gebührenentscheid erlässt, muss das Land Bremen tun. Ich kann mir vorstellen, dass sie jetzt versuchen nachzubessern. Es ist leider so, dass unterschiedliche Statements vorliegen. Wir haben in den letzten Tagen gelesen, dass es der Innenminister von Bayern ablehnt. Der Innenminister von Baden-Württemberg auch, der Innenminister in Hessen auch. Wir haben also eine Art Flickenteppich, was die Gebührenfrage möglicherweise angelangt. Das berührt dann schon die Frage der Chancengleichheit der Vereine, je nachdem, in welchem Bundesland sie sind.“
dpa