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Keine Entscheidung im Bremer Polizeikostenstreit bei Hochrisikospielen - Klare Ansage für Bayern

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Keine Entscheidung im Bremer Polizeikostenstreit
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier (M) kommt zur Urteilsverkündung im Streit um die Übernahme von Polizeikosten bei Fußballspielen. © dpa / Jan Woitas

Der Rechtsstreit geht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht verweist den Streitfall um die zusätzlichen Polizeikosten bei Hochrisikospielen zurück an das Oberverwaltungsgericht. In Bremen muss der komplizierte Fall nun erneut geprüft werden.

Update vom 29. März, 14.44 Uhr:

Auch nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sieht Bayerns Innenminister Joachim Herrmann keine zwingende Notwendigkeit für eine Kostenbeteiligung der Fußballvereine für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen. „Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist und bleibt Kernaufgabe des Staates. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen stehen hier nicht im Vordergrund“, sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in München. Bayern werde die Entscheidung der Leipziger Richter aber genau auswerten. Außerdem solle das Thema bei der Innenministerkonferenz im Juni diskutiert werden.

Für Bayern stehe fest: „Wir werden vor allem die Gewalttäter und Fußballrowdys, die die eigentlichen Verursacher eines hohen Polizeiaufwandes sind, verstärkt zur Kasse bitten“, betonte Herrmann.

Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen: Gericht gibt den Fall zurück

Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht hat im konkreten Bremer Streit um die Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen im Fußball keine Entscheidung getroffen. Es verwies den Fall zurück an das Oberverwaltungsgericht Bremen. Das teilte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier am Freitag in Leipzig mit. Er betonte allerdings, dass die Gebühr generell verfassungskonform sei.

Damit geht die juristische Auseinandersetzung zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Deutschen Fußball Liga in die nächste Runde. Das kleinste Bundesland hatte nach einem Hochrisikospiel des SV Werder gegen den Hamburger SV vor rund vier Jahren der DFL einen Gebührenbescheid über mehr als 400.000 Euro geschickt.

Reinhard Rauball setzte sich mehr für den Fußball ein

Dagegen hatte die DFL geklagt und in erster Instanz vor dem Bremer Verwaltungsgericht gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht in Bremen entschied danach im Sinne der Freien Hansestadt.

Reinhard Rauball (l), DFL-Präsident, und Ulrich Mäurer (SPD), Innensenator von Bremen unterhalten sich vor der Urteilsverkündung im Streit um die Übernahme von Polizeikosten bei Fußballspielen.
Reinhard Rauball (l), DFL-Präsident, und Ulrich Mäurer (SPD), Innensenator von Bremen unterhalten sich vor der Urteilsverkündung im Streit um die Übernahme von Polizeikosten bei Fußballspielen. © dpa / Jan Woitas

Ligapräsident Reinhard Rauball hatte mehrfach vor der Verhandlung vor dem 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes betont, dass der Fußball nicht der Veranlasser von Gewalt sei. Der Staat sei zuständig für die Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. BVB-Präsident Rauball hatte die Sorge geäußert, es könnte auch um die Zukunft mancher Vereine gehen, wenn sie für die Kosten aufkommen sollen.

Bremen hatte der DFL sieben Gebührenbescheide der DFL schon zugestellt. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hatte in der Verhandlung betont, welcher Umsatz erzielt werde im Fußball und daher eine Mitfinanzierung gefordert.

„Ob jemand arm oder reich ist, kann überhaupt keine Rolle spielen bei der Frage, wer zuständig ist und wer bestimmte Gefahren abzuwehren hat“, hatte Rauball entgegnet.

Ulrich Mäurer (Innensenator Bremen/SPD): 

„Ich glaube, das Bundesverwaltungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Es ging um eine Grundsatzfrage, die lautete: Ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden. Und die Antwort heute war eindeutig: Ja, es ist zulässig. Es verstößt nicht gegen geltendes Verfassungsrecht. Insofern ist das eine Entscheidung, die zu 100 Prozent auf unserer Seite steht. Die Entscheidung war in ihrem Duktus und in ihrer Klarheit eindeutig. Ich hoffe, dass die DFL erkennt, dass sie dieses Spiel verloren hat. Dass man sich jetzt zusammensetzt und versucht, eine vernünftige Regelung zu finden. Mein Idee ist einfach, dass man am Ende einen gemeinsamen Fond bildet, aus dem man diese Kosten tragen kann. Es geht auch nicht darum, bis runter in die dritte und vierte Liga zu gehen, um Kosten geltend zu machen.“

Reinhard Rauball (DFL-Präsident):

„Es ist eine Entscheidung, die sicherlich anders ausgefallen ist, als wir uns gedacht haben. Das muss man so einräumen. Die Frage, wer wann welchen Gebührenentscheid erlässt, muss das Land Bremen tun. Ich kann mir vorstellen, dass sie jetzt versuchen nachzubessern. Es ist leider so, dass unterschiedliche Statements vorliegen. Wir haben in den letzten Tagen gelesen, dass es der Innenminister von Bayern ablehnt. Der Innenminister von Baden-Württemberg auch, der Innenminister in Hessen auch. Wir haben also eine Art Flickenteppich, was die Gebührenfrage möglicherweise angelangt. Das berührt dann schon die Frage der Chancengleichheit der Vereine, je nachdem, in welchem Bundesland sie sind.“

dpa

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