„Gegenstand des Ermittlungsverfahrens war die Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Selbstanzeige“, sagte Staatsanwalt Florian Gliwitzky am Dienstag. „Wir gehen von einem hinreichenden Tatverdacht aus.“ Das Gericht teilte zudem mit, die Ermittlungen seien am Montag abgeschlossen worden. „Angesichts des Umfangs der Ermittlungsakten sowie der Tatsache, dass der Verteidigung zunächst eine Äußerungsfrist von einem Monat zugebilligt wurde, ist mit einer Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung voraussichtlich nicht vor Ende September 2013 zu rechnen“, erklärte Justizsprecherin Andrea Titz.
Der tiefe Fall vom übermächtigen Bayern-Patriarchen mit Herz zum Buhmann hat Hoeneß wochenlang um den Schlaf gebracht. „Es ist eine Situation, die kaum auszuhalten ist“, gestand er Anfang Mai in einem Interview der „Zeit“. „Ich habe Riesenmist gebaut, aber ich bin kein schlechter Mensch.“ Er wolle für seine „große Torheit“ einstehen und sie „so gut wie möglich korrigieren, so Hoeneß weiter.
Nach Informationen des Spiegel soll er auf ein „mildes Urteil“ hoffen können. Die Staatsanwaltschaft „scheint eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragen zu wollen“, schrieb das Nachrichtenmagazin. Angeblich soll Hoeneß davon profitieren können, dass ein Teil der geschuldeten Steuern verjährt sei. Der strafrechtlich relevante Anteil der Steuerschuld soll nach „Spiegel“-Angaben unterhalb einer für Hoeneß wichtigen finanziellen Grenze liegen. Der Bundesgerichtshof hatte 2012 bekräftigt, dass erst bei einer Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro keine Bewährungsstrafe mehr möglich sein soll.