Das spät gestartete Verfahren war wegen der Coronavirus-Pandemie Mitte März unterbrochen worden - bis am 27. April die Verjährung eintrat. Die bereits im November 2015 gestarteten Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zu den ominösen 6,7 Millionen Euro hatten allerdings ohnehin wenig Erhellendes zutage gefördert. Angeklagt war auch der Schweizer Urs Linsi, einst FIFA-Generalsekretär.
Das Bundesstrafgericht verwehrte sich zwar gegen Verschleppungsvorwürfe und führte «prozessuale Umstände und die Vorgaben im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie» für das fehlende Urteil an - die Anwälte der einstigen DFB-Lenker sprachen dennoch von einem «unrühmlichen Bild» der Schweizer Strafverfolgungsbehörden.
«Das Sommermärchen-Debakel kratzt nicht nur am Image der Schweizer Justiz im Ausland. Es wird die Schweizer Steuerzahler zudem teuer zu stehen kommen», schrieb die Boulevardzeitung «Blick». Der «Tagesanzeiger» urteilte: «Das prestigeträchtige Sommermärchen-Verfahren endet damit definitiv in einem Desaster.»
Ob die Zahlungen aus dem Jahr 2002 und 2005, an denen der damalige WM-Organisationschef Franz Beckenbauer maßgeblich beteiligt war, auch noch einmal vom Landgericht Frankfurt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung aufgegriffen werden, ist noch offen. Das Gericht prüfe die Auswirkungen des Verfahrensausgangs in der Schweiz, hieß es.