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Prozess gegen Gina-Lisa Lohfink: Urteil ist gefallen

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Prozess, Model, Gina-Lisa Lohfink
An diesem Montag wird der Prozess gegen Model Gina-Lisa Lohfink fortgesetzt. © dpa

Berlin - Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten ist an diesem Montag der Prozess gegen das Model Gina-Lisa Lohfink fortgesetzt worden. Jetzt ist das Urteil gefallen:

Im Prozess gegen das Model Gina-Lisa Lohfink wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung ist die 29-Jährige am Montag zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht-Tiergarten sah es als erwiesen an, dass Lohfink zwei Bekannte wider besseren Wissens bezichtigt hatte, sie im Sommer 2012 vergewaltigt zu haben.

Der Urteilsspruch wurde mit Buhrufen aus dem Publikum quittiert. Lohfink verließ weinend den

Fortsetzung Prozess gegen Model Gina-Lisa Lohfink
Demonstranten vor dem Amtsgericht-Tiergarten. © dpa

Gerichtssaal. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Geldstrafe von 24.000 Euro gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Im Internet verbreitete Handyvideos des Geschlechtsverkehrs hatten eine Debatte über das Sexualstraftrecht angestoßen. Diese mündete im Juni in eine Gesetzesverschärfung.

Das Gericht entschied auf 80 Tagessätze je 250 Euro als Strafe für Lohfink. Der Vorwurf gegen Lohfink habe sich bestätigt, so das Gericht. Sie habe bewusst wahrheitswidrige Tatsachen behauptet. Der Sex sei einvernehmlich gewesen. Lohfink habe allerdings den Männern signalisiert und gesagt, dass sie das Filmen nicht wollte.

Verteidiger kündigt Berufung an

Die Verteidigung von Gina-Lisa Lohfink will gegen die Verurteilung des Models wegen falscher Verdächtigung voraussichtlich in Berufung gehen. Das kündigte der Verteidiger Burkhard Benecken am Montag im Berliner Amtsgericht Tiergarten an. „Das Urteil ist ein Skandal“, sagte Benecken. Er werde mit Lohfink besprechen, ob sie die Kraft für die Berufung habe. Er mache sich jetzt Sorgen um alle Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen wollten.

Die 29-jährige Lohfink hatte nach der Urteilsverkündung gerufen: „Das muss ich mir nicht antun.“ Sie stürmte aus dem Saal und verließ auch das Gerichtsgebäude.

Staatsanwältin: "Sie hat gelogen"

Die Staatsanwaltschaft hält den Vorwurf der Falschaussage zu einer angeblichen Vergewaltigung weiterhin aufrecht. Staatsanwältin Corinna Gögge sagte: „Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden. Sie hat gelogen und Ermittler bewusst in die Irre geführt.“

In ihrem Plädoyer meinte Gögge, Lohfink habe die Geschichte von der Vergewaltigung "konstruiert", um nach Bekanntwerden von Handyaufnahmen des Geschlechtsverkehrs ihren Ruf zu schützen. "Ich will das gar nicht beschönigen, dass sich beide Männer schäbig verhalten haben," sagte Gögge mit Blick auf die widerrechtliche Verbreitung der Handyaufnahmen.

Die Höhe der Geldstrafe in Form von 80 Tagessätzen je 300 Euro entspricht dem ersten Strafbefehl, den Lohfink wegen Falschaussage erhalten hatte. Dagegen hatte sie Widerspruch eingelegt, über den noch am Montag entschieden werden sollte.

Die Staatsanwältin sagte, Lohfink sei allerdings damals Opfer einer anderen Straftat geworden, weil Videofilme von dem Sex mit zwei Männern im Juni 2012 gegen ihren Willen verbreitet wurden. Deswegen hatten beide Männer Geldstrafen erhalten. Die Ermittlungen wegen der Vergewaltigungs-Anschuldigungen waren eingestellt worden. Die Männer hatten von einvernehmlichem Sex gesprochen.

Die Verteidigung des Models hat hingegen einen Freispruch gefordert. Das Model sagte in ihren letzten Worten unter Tränen: "Ich bin nicht hier, um berühmt zu werden." Sie werde "das, was die Jungs mir angetan haben, ein Leben lang mit mir rumtragen".

Gutachter: Keine K.-o.-Tropfen im Spiel

Im Prozess gegen das Model Gina-Lisa Lohfink wegen Falschaussage hat ein Gutachter den Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Die 29-jährige Lohfink hatte zwei Männern Vergewaltigung vorgeworfen und vermutet, dass ihr K.-o.-Tropfen verabreicht wurden. 

Der Medikamenten- und Drogenexperte Torsten Binschek-Domaß sagte als Gutachter am Montag, Lohfink sei in der umstrittenen Nacht wach, ansprechbar und orientiert gewesen. Das ergebe sich aus den Videofilmen, die in der Sexnacht gemacht wurden.

Binschek-Domaß betonte im Amtsgericht Tiergarten, es gebe keine Anhaltspunkte für K.-o.-Tropfen. Unter deren Wirkung könne man keine Pizza bestellen und mit der Managerin telefonieren. Das Amtsgericht stellte am Montagvormittag ein Urteil noch im Lauf des Tages in Aussicht.

Die Vorwürfe des Models

Lohfink hatte ihre Bekannten Pardis F. und Sebastian C. bezichtigt, sie im Sommer 2012 vergewaltigt zu haben. Weil die Staatsanwaltschaft der 29-Jährigen nicht glaubt, ging diese stattdessen gegen Lohfink vor. Einen Strafbefehl wies Lohfink zurück, weshalb der Fall vor Gericht kam.

Die im Internet verbreiteten Handyvideos von dem Geschlechtsverkehr zwischen Lohfink und ihre Bekannten hatten eine Debatte über das Sexualstraftrecht angestoßen. Diese mündete im Juni in eine Gesetzesverschärfung.

Am Montag sollen ein Sachverständiger sowie zwei Zeuginnen der Verteidigung gehört werden. Bei letzteren handelt es sich um eine Ex-Freundin von Sebastian C. sowie um eine Frau, die Lohfink und Pardis F. beim Verlassen eines Berliner Nachtclubs gesehen haben will.

Wie schon bei den vorangegangenen Verhandlungstagen erschien Lohfink persönlich vor Gericht. Sie könnte sich auch von ihren Verteidigern Burkhard Benecke und Christian Simonis vertreten lassen.

AFP/dpa

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