Es sei kein Foto des prominenten Rappers als Vorlage für dieses Bild genommen worden. Die Staatsanwaltschaft habe die Zeichnung zur öffentlichen Fahndung freigegeben. „Wenn es eine Ähnlichkeit zu dem Musiker gibt, dann mag das sein“, erklärt der Sprecher. Zurückgezogen werde die Grafik nicht, schließlich sei diese rechtlich einwandfrei.
Zu den aktuellen Ermittlungen in dem Raubfall hat der Polizist aus ermittlungstechnischen Gründen keine Angaben gemacht. Auch die Frage, ob Bushido nun als Tatverdächtiger gelte, konnte der Pressesprecher nicht beantworten.
Am Donnerstagnachmittag ist auch Rapper Bushido selbst auf das Fahndungsfoto gestoßen - und der Berliner bedankt sich sogar dafür bei den Polizisten. Er sieht die Grafik als Anregung.
jom/Kreiszeitung