Die Reaktionen auf das Gedicht fallen unterdessen sehr unterschiedlich aus. Es zeichnen sich zwei Extreme ab. Einerseits wird Lindemann verteidigt. Von Rammstein sei man Provokationen und überspitze Darstellungen schließlich nicht erst seit dem polarisierenden Song „Deutschland“ gewohnt und Kunst müsse schlicht „schocken“, wie ein Nutzer auf Twitter anmerkt.
Darüber hinaus wird mit der Kunstfreiheit argumentiert, welche im Grundgesetz verankert ist. Dort heißt es in Artikel 5, Absatz 1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (...). Eine Zensur findet nicht statt.“
Kritikern gehen die Vergewaltigungsfantasien allerdings schlicht zu weit. Lindemann habe demnach eine Grenze überschritten. Eine Grenze, die sich wohl auch nicht mehr mit der Kunstfreiheit zu rechtfertigen scheint. Auf Twitter wird das Gedicht daher unter anderem als „widerwärtig“ bezeichnet.
Einige Stimmen kritisierten auch den Kiwi-Verlag, der den Gedichtband veröffentlichtet. Derartige Moralverletzungen dürfe man nicht abdrucken, wie auf Twitter zu lesen ist. Daraufhin meldete sich der Verlag zu Wort und stellte mit Blick auf das sogenannte Lyrische Ich, also nicht der Meinung des Autors, sondern des Sprechers, klar: „Die moralische Empörung über den Text basiert auf einer Verwechslung.“
Unabhängig, was man von dem Gedicht halten mag, bleibt abschließend festzuhalten, dass es Lindemann einmal mehr geschafft hat, zu polarisieren.
Wegen der Coronavirus-Pandemie mussten Rammstein ihre Europa-Tour 2020 absagen. Einige Fans reagieren sauer.
as