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Netflix und Sky Go: Diese revolutionäre Neuerung freut alle Kunden

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Netflix
Gute Neuigkeiten für Netflix-Nutzer: Inhalte sind jetzt auch im EU-Ausland abrufbar. © dpa / Alexander Heinl

Verbraucher von Online-Abos wie Netflix oder SkyGo dürfen sich freuen. Am Ostersonntag wird diesen Kunden ein Geschenk gemacht.

Brüssel - Verbraucher können auf ihre Online-Abos für Musik, Filme oder Sport künftig auch im Urlaub zugreifen. Am Ostersonntag tritt eine neue EU-Regel in Kraft, wonach Anbieter von kostenpflichtigen Abos wie Netflix, SkyGo oder Spotify ihren Kunden auf Reisen im EU-Ausland Zugriff auf die Inhalte ihres Heimatlandes gewähren müssen. EU-Digitalkommissarin Marija Gabriel sprach am Dienstag in Brüssel von einer „virtuellen Erweiterung“ des Reisegepäcks. Kunden dürfte das freuen. Denn nun kann auch bei einem Urlaub in EU-Ländern fleißig gestreamt werden.

Bislang verhinderte eine Form von Geoblocking häufig den Zugriff auf Heimatinhalte über Ländergrenzen hinweg. Die neue Regel soll für Reisende gelten, die sich für eine begrenzte Zeit im Ausland aufhalten. Die Abo-Preise dürfen deshalb nicht angehoben werden. Anbieter von kostenlosen Inhalten fallen nicht unter die neue Regel - können sich ihr aber anschließen.

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Sehen wir bald auch den britischen Sender Sky?

Aus Sicht von Verbraucherschützern ist die Verordnung ein „sehr wichtiger Schritt“. In der Vergangenheit seien Online-Abos „aufgrund überholter Copyright-Regeln wertlos“ gewesen, sobald Nutzer die Grenze zu einem anderen Land übertreten hätten, sagte Johannes Kleis, Sprecher des europäischen Verbraucherverbands BEUC.

Seiner Einschätzung nach sollte Nutzern aber grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, auf Inhalte aus anderen Ländern zuzugreifen. Ein Deutscher solle in der Bundesrepublik etwa den britischen Bezahlsender Sky sehen können, wenn er bereit ist, dafür zu zahlen.

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Netflix und Spotify? „Steht den Menschen auch im EU-Ausland zu“

SPD-Europapolitiker Tiemo Wölken nannte die neue Regelung „verbraucher- und bürgerfreundlich“. „Es ist absurd, dass die Anbieter bisher digitale Inhalte, die grundsätzlich schnell und einfach übertragbar und verfügbar sind, in nationale Schranken verweisen“, sagte das Mitglied des Rechtsausschusses. „Den Menschen steht derselbe Leistungsumfang ihres bezahlten Abos auch im EU-Ausland zu.“

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dpa, mke, kus

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