- Das Umnutzen: Auch wenn man feststellt, dass Handy, Computer oder Notebook vielleicht nicht mehr die persönlichen Anforderungen an die ursprüngliche Nutzung erfüllen, ist kreatives Um- und Weiternutzen immer noch eine Möglichkeit. Ein alter Rechner - egal ob PC oder Notebook - kann oft zum Zweitgerät, Netzwerkspeicher oder Medienserver werden.
Und ein ausgemustertes Smartphone kann eine ältere Anlage mit Streaming-Musik aus dem Internet versorgen oder mit Hilfe von Apps als Babyphon oder Webcam fungieren. Und ein alter Router lässt sich vielleicht noch zum ohnehin dringend benötigten WLAN-Repeater umfunktionieren.
- Das Weitergeben: «Prüfen Sie, ob Ihr ausgemustertes Gerät nicht für eine Zweitnutzung infrage kommt», rät das Umweltbundesamt (UBA). Das kann zum einen die Weitergabe an Menschen sein, die das jeweilige Gerät noch gebrauchen können: Tablets sind etwa für ältere Menschen, die gerade mit Computer und Internet starten, eine gute Alternative zu klassischen Rechnern, können aber mit altersgerechten Apps auch für Kinder interessant sein.
Ebenso gilt es zu prüfen, ob sich der Verkauf per Kleinanzeige auf einem Onlinemarktplatz oder Ankauf-Dienstleister noch lohnen könnte. Umgekehrt kann man anschließend mit einem Gebraucht- statt mit einem Neukauf viel für die Umwelt tun. Und: «Wenn es nicht das neuste Gerät sein muss, können Sie mit einem gebrauchten Smartphone viel Geld sparen», gibt das UBA zu bedenken. Das gilt natürlich auch für andere Geräte vom Rasenmäher über den Fernseher bis hin zum Rechner.
- Das Entsorgen: Hilft alles nichts mehr, müssen ausgediente Geräte fachgerecht entsorgt werden. Allgemein gilt: Alles mit Kabel, Akkus oder Batterien hat im Hausmüll nichts verloren. E-Schrott kann in jedem Fall bei kommunalen Sammelstellen wie auf Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil kostenlos abgegeben werden. An manchen Sammelplätzen finden sich auch spezielle Elektroschrott-Container. Die Seite Elektroschrott.de bietet eine Sammelstellen-Übersicht.
Aber auch große Händler, egal ob stationär oder im Netz tätig, müssen kleine Geräte bis 25 Zentimetern Kantenlänge selbst dann annehmen, wenn sie nicht bei ihnen gekauft worden sind, erklärt das UBA die gesetzliche Regelung. Ist ein Elektrogerät größer als 25 Zentimeter, sind Händler verpflichtet, dieses beim Neukauf eines gleichartigen Gerätes kostenlos zurückzunehmen.
Wer sein Altgerät bei Lieferung eines Neugerätes mitnehmen lassen möchte, muss dies dem Händler allerdings bereits bei Abschluss des Kaufvertrags mitteilen. Die Kampagnenseite « Drop it like E-Schrott» versucht sich darin, Entsorgungsfragen etwas bunter zu beantworten.
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