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Verbraucher wollen online über Datenschutz entscheiden

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Der Datenschutz verhindert einfache Lösungen, gerade während Corona.
Verbraucher wollen im Internet am liebsten individuell ihre Daten verwalten und prüfen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa © Patrick Pleul/dpa

Bereits vor zwei Jahren wurde der Datenschutz im Internet gestärkt. Eine Studie untersucht nun, wie die neuen Regeln bei den Nutzern ankommen und wo Verbesserungsbedarf besteht.

Berlin (dpa) - Die meisten Verbraucher möchten nach einer Untersuchung im Auftrag des Bundesjustizministeriums online Wahlmöglichkeiten beim Datenschutz haben.

Die seit Mai 2018 geltende europäische Datenschutz-Grundverordnung stärkt die Rechte von Verbrauchern bei der Verarbeitung persönlicher Daten, vorgesehen ist zum Beispiel häufig eine Einwilligung, die verständlich formuliert sein sollte.

«Durch die Datenschutz-Grundverordnung wurde klargestellt: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen transparent darüber informiert werden, wann, wie und zu welchem Zweck mit ihren Daten umgegangen wird», erklärte Staatssekretär Christian Kastrop. «Und diese Informationen müssen für jeden leicht auffindbar und ohne Jurastudium verständlich sein.» Er sehe da allerdings bei vielen Online-Diensten und Webseiten noch großen Verbesserungsbedarf. «Hier kann man manchmal sogar meinen, dass Web-Designs zu datenschutzrechtlichen Einwilligungen bewusst so gestaltet werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher verwirrt und genervt sind - mit der Folge, dass sie ihre Rechte nicht wahrnehmen, sondern alles schnell wegklicken.»

Das Forschungsprojekt zeigt nach Angaben des Ministeriums, dass sich die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung rechtskonform und nutzerfreundlich umsetzen lassen. Wie das aussehen könnte, zeigen Modelle. Die Praxistests zeigten zudem, dass die allermeisten Verbraucher individuelle Einstellungsmöglichkeiten und datensparsame Voreinstellungen befürworteten. Aus der Online-Befragung gehe zudem hervor, dass Nutzer Anbieter, die viele Wahlmöglichkeiten lassen, als vertrauenswürdiger einschätzten als solche, die das nicht ermöglichten.

© dpa-infocom, dpa:200908-99-473411/3

Mitteilung des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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