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So schützen Sie sich vor Handy-Abofallen

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Einmal auf ein Werbebanner im Smartphone-Display getippt, schon hat man sich schlimmstenfalls ein Handyabo eingehandelt. Kunden können dem aber einen Riegel vorschieben. Foto: Andrea Warnecke
Einmal auf ein Werbebanner im Smartphone-Display getippt, schon hat man sich schlimmstenfalls ein Handyabo eingehandelt. Kunden können dem aber einen Riegel vorschieben. Foto: Andrea Warnecke © Andrea Warnecke

Es reicht schon, einmal versehentlich mit dem Finger auf ein Werbebanner im Smartphone-Display zu tippen, um sich ein ungewolltes Handyabo für Spiele, Klingeltöne oder Erotikinhalte einzuhandeln. Was dann?

Berlin (dpa/tmn) - Zum Schutz vor Handy-Abofallen müssen Provider auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Sperre einrichten, damit Dritte nichts mehr über die Handyrechnung abrechnen können. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin.

In jüngster Zeit haben Verbraucherschützer wieder mehr Beschwerden über Handy-Abofallen registriert.

Die sogenannte Drittanbietersperre lässt sich per E-Mail beauftragen, oft aber auch direkt im Online-Kundenbereich oder in den Kunden-Apps der Mobilfunkanbieter aktivieren. Zudem hat der vzbv einen Beauftragungs-Musterbrief zum Herunterladen bereitgestellt.

Bei vielen Mobilfunkanbietern können Kunden auch genauer eingrenzen, für welche Angebote die Sperre gelten soll. Wer also seriöse, vielleicht gewünschte Dienste wie das Bezahlen von Parkscheinen per SMS weiter nutzen möchte, sollte nachfragen, ob die Möglichkeit einer Teilsperrung besteht, rät der vzbv. Kontaktloses Bezahlen hat mit den Sperren nichts zu tun und funktioniert weiter.

Wer in eine Abofalle getappt ist, sollte dem vzbv zufolge das Abo stoppen und Zahlungen sowohl vom Drittanbieter als auch vom Mobilfunkanbieter zurückfordern. Auch hierfür gibt es Musterbriefe.

Musterbrief zum Einrichten einer Drittanbietersperre

Musterbrief Abo stoppen und Beträge zurückfordern beim Drittanbieter

Musterbrief Beträge zurückfordern beim Mobilfunkanbieter

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