Zum anderen werden Plattformen wie YouTube nach Artikel 13 stärker in die Pflicht genommen. Geschützte Werke müssen lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen - oder dürfen nicht hochgeladen werden. Ausgenommen sind Firmen, die drei Kriterien erfüllen: sie müssen jünger als drei Jahre sein, dürfen einen Jahresumsatz von maximal zehn Millionen Euro und weniger als fünf Millionen Nutzer im Monat haben. In der Realität betrifft das nur wenige Plattformen. Das Parlament hatte eigentlich Ausnahmen für alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 20 Millionen Euro gefordert. Das soll vor allem Start-ups und und junge Firmen schützen.
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Was sagen die Kritiker?
Sie warnen, Plattformen müssten wegen Artikel 13 Uploadfilter einsetzen. Diese sind zwar nicht explizit in der Reform erwähnt. Allerdings müssen die Unternehmen alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern. Kritiker aus fast allen Parteien befürchten, dass die Filter auch legale Inhalte wie Parodien oder Zitate blockieren - und so die freie Meinungsäußerung einschränken. «Wenn das Parlament nun auch grünes Licht erteilt, werden die Zensurmaschinen im Internet bald Realität», sagte etwa die Linke Europaabgeordnete Martina Michels.
Gegner des Leistungsschutzrechts sehen Nachteile für Verlage. Diese seien darauf angewiesen, von Suchmaschinen gelistet zu werden, und hätten daher eine schwache Verhandlungsposition gegenüber Google & Co. Zudem verweisen sie auf Deutschland: Hier gibt es schon seit 2013 ein Leistungsschutzrecht - doch es führt nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger begrüßten die Einigung dennoch als «große Chance für unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära».
Ist damit das letzte Wort gesprochen?
Nicht ganz. Die Einigung muss noch vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das reine Formsache. Die Copyright-Reform erhitzt die Gemüter aber besonders - vor allem im Parlament ist mit Widerstand zu rechnen. Denn das wollte bei Artikel 13 eine großzügigere Ausnahme. Wenn das Plenum sich dagegen stellt, scheitert die Reform doch noch. Gegner des Vorhabens haben schon angekündigt, am 23. März in ganz Deutschland gegen das Vorhaben auf die Straße zu gehen. Google will die Richtlinie nach eigenen Angaben nun eingehend im Detail analysieren und dann über die nächsten Schritte entscheiden. Das werde aber «einige Zeit dauern».
Update Februar 2019: Artikel 13 und Upload-Filter: Demos gegen neues EU-Urheberrecht geplant
Vorschlag der EU-Kommission von 2016