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Mit Tochter zum Dschungelcamp - muss Nathalies Mama Strafe zahlen?

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Vor dem Amtsgericht Soltau wird über den Fall der Mutter von Nathalie Volk verhandelt, die ihre Tochter 2016 zum RTL-Dschungelcamp begleitet hat und dafür unter falschen Angaben von ihrer Tätigkeit als Lehrerin ferngeblieben sein soll.
Vor dem Amtsgericht Soltau wird über den Fall der Mutter von Nathalie Volk verhandelt, die ihre Tochter 2016 zum RTL-Dschungelcamp begleitet hat und dafür unter falschen Angaben von ihrer Tätigkeit als Lehrerin ferngeblieben sein soll. © dpa

Soltau - Das Amtsgericht Soltau verhandelt seit Montag über den Fall der Mutter von Nathalie Volk, die ihre Tochter 2016 zum RTL-Dschungelcamp nach Australien begleitet hat - und dafür unter falschen Angaben von der Arbeit ferngeblieben sein soll.

Die Pädagogin war krankgeschrieben worden, nachdem sie zuvor vergeblich einen Urlaubsantrag gestellt hatte. Die Anklage geht davon aus, dass die 47-Jährige die Bescheinigung einer Ärztin mit falschen Angaben bekam.

Der vom Dienst suspendierten Lehrerin drohen eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis. Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts von 7000 Euro hatte sie im Dezember Widerspruch eingelegt. Seine Mandantin sei tatsächlich erkrankt gewesen, betonte ihr Anwalt damals. Die Tochter war am Montag als Zeugin geladen.

Namentlich wird die Angeklagte zwar nicht genannt, doch anhand der Angaben ist klar: Es handelt sich um die Mutter von Nathalie Volk (20), die 2016 Kandidatin bei „Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!“ war. Die 20-Jährige war zuvor 2013/2014 Teilnehmerin der neunten Staffel der ProSieben-Castingshow „Germany‘s Next Topmodel“, in der sie am Ende Vierte wurde.

„Die Angeklagte hat umfangreich zur Sache ausgesagt“, berichtete Gerichtssprecher Stefan Stodolkowitz am Montagnachmittag. „Sie sagte aus, wirklich erkrankt gewesen zu sein. Ihre Tochter hätte sie bekniet, mitzukommen - das sei gut für die Erholung.“ Für einen kleinen Teil der Aussage sei die Öffentlichkeit am Vormittag ausgeschlossen worden, weil es um persönliche Dinge ging.

Man habe den Strafbefehl nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt, hatte im Januar Anwalt Andreas Hebestreit gesagt. „Wir werden den Rechtsweg ausschöpfen, weil wir uns sicher sind, dass die Vorwürfe nicht haltbar sind“, kündigte er damals an. „Meine Mandantin war tatsächlich erkrankt“, betonte Hebestreit.

Zunächst hatte es Kritik von Elternvertretern gehagelt, als die Lehrerin nach Australien flog. Die Landesschulbehörde stellte die Frau vom Unterricht frei, ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet, im vergangenen Januar folgte dann die Suspendierung.

dpa/js

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