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„Super Nanny“ verstieß gegen Menschenwürde

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Die „Super Nanny“ Katia Saalfrank
Die „Super Nanny“ Katia Saalfrank © dpa

Berlin - Die „Super Nanny“ hat aus Sicht der deutschen Medienaufsicht die Grenzen überschritten und gegen die Menschenwürde verstoßen. Ein Bußgeld muss RTL dennoch nicht befürchten.

Die TV-Folge der Erziehungssoap „Super Nanny“, die am 14. September 2011 auf RTL ausgestrahlt wurde, verstieß nach einer Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gegen die Menschenwürde. Im Mittelpunkt der Sendung hätten Gewalt- und Leidensszenen gestanden, „die den brutalen Umgang einer allein erziehenden Mutter gegenüber ihren drei kleinen Kindern (sieben, vier und drei Jahre alt) thematisierten“, kritisierten die Jugendschützerin in einer Mitteilung vom Montag.

Der Kölner Privatsender teile nicht den Vorwurf der Verletzung der Menschenwürde durch die Ausstrahlung, entgegnete RTL und kündigte an, gegen die Entscheidung der KJM und eine mögliche Beanstandung durch die lizenzgebende Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) eine Klage vorm Verwaltungsgericht zu prüfen.

Der Zuschauer habe eine Vielzahl von physischen und psychischen Gewalthandlungen zu sehen bekommen, die sowohl im Teaser zur Sendung als auch während der Folge wiederholt worden seien. „Eine so reißerische Darstellung zielt primär auf den Voyeurismus der Zuschauer“, urteilte die KJM. „Die Kinder werden in für sie leidvollen Situationen für kommerzielle Zwecke instrumentalisiert, zu Objekten der Zurschaustellung herabgewürdigt und in ihrem sozialen Achtungsanspruch verletzt.“

Auch „Die strengsten Eltern der Welt“ wurden abgemahnt

Konsequenzen - wie zum Beispiel ein Bußgeld - hat RTL indes nicht zu befürchten. Der Sender hatte die Episode korrekterweise der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorgelegt, die den Inhalt jedoch nicht zu beanstanden hatte, teilte die KJM auf Anfrage mit.

Mögliche Entwicklungsbeeinträchtigungen für unter 16-Jährige monierten die Jugendschützer außerdem in der Folge „Enthüllung“ der ProSieben-Serie „V - Die Besucher“, in der die Serien-Helden eine Außerirdische folterten. Gleiches gelte für unter Zwölfjährige, die im Tagesprogramm den RTL-II-Film „Jim Carroll - In den Straßen von New York“ sahen. Der Protagonist selbst habe im Film erzählt, wie er mit 13 Jahren in die Drogensucht abrutschte, aus der er sich erst mit 17 Jahren habe befreien können.

Auch die Kabel-eins-Reihe „Die strengsten Eltern der Welt“ sei in einer Folge, in der eine cannabisabhängige Peruanerin eine Rolle spielte, nicht für unter Zwölfjährige geeignet gewesen.

dpa

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