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Testpflicht am Arbeitsplatz: Kann mein Chef mich zum Corona-Test zwingen?

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Stäbchen wird bei Corona-Schnelltest in die Nase geschoben
Corona-Tests am Arbeitsplatz werden immer häufiger angeboten. Aber können Arbeitgeber es zur Pflicht machen? © Marijan Murat/dpa

An NRW-Schulen ist sie bereits beschlossene Sache: die Testpflicht. Aber wie sieht es am Arbeitsplatz aus, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Corona-Test zwingen?

Dortmund – Inzwischen wird fast überall auf das Coronavirus getestet: in Shoppingcentern wie in Bochum*, in Apotheken, in Schulen und Kitas. Und in immer mehr Lebensbereichen ist ein negativer Corona-Test nötig, ob beim Shoppen, beim Friseur oder beim Kosmetiktermin – ohne Test geht’s kaum noch. Auch viele Arbeitgeber bieten Schnelltests an. Eine Pflicht gibt es bisher aber nicht – könnte mein Arbeitgeber mich dazu zwingen? RUHR24* weiß mehr.

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Corona-Testpflicht: Schüler in NRW müssen sich testen lassen – Arbeitnehmer nicht

In Schulen gibt es sie bereits, die Pflicht zum Corona-Test*, nach den Osterferien soll sie in Kraft treten und Schüler und Schülerinnen müssen sich zweimal in der Woche auf das Coronavirus testen lassen. Die Tests sollen den Schulbetrieb laut NRW-Bildungsministerium Yvonne Gebauer (FDP) „sicherer machen“ – wobei Städte noch große Zweifel an der Umsetzbarkeit der Test-Strategie an Schulen* haben.

Bei vielen Arbeitgebern hingegen gibt es bisher nur das Angebot einen Corona-Schnelltest machen zu können – und das bei weitem nicht bei allen Arbeitgebern. Dabei sei die Gefahr sich mit dem Coronavirus* bei der Arbeit in einem Großraumbüro anzustecken größer als in der Schule, wie wa.de* berichtet. Eine Testpflicht seitens der Arbeitgeber gibt es bisher aber nicht.

Corona-Test-Strategie: Erst rund die Hälfte der Unternehmen bietet Tests an

Nach einer Bestandsaufnahme der Bundesregierung bieten zudem erst rund die Hälfte der Unternehmen Beschäftigten die Möglichkeit, sich vor Ort testen zu lassen. Dabei wurden 2500 Mitarbeiter und 1000 Unternehmen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) befragt. Der Wunsch der Regierung sei es, dass mindestens 90 Prozent der Unternehmen Corona-Schnelltests anbieten, wie die Tagesschau berichtet.

Lieferschwierigkeiten und Beschaffungsprobleme seien demnach die Hauptprobleme – gerade bei kleinen Unternehmen. Doch wenn erst einmal alle Unternehmen ausreichend mit Corona-Tests ausgestattet sind, können Arbeitgeber es zur Pflicht machen, sich auf das Coronavirus testen zu lassen?

Corona-Testpflicht am Arbeitsplatz: Persönlichkeitsrechte gegen Arbeitsschutz

Juristisch gesehen ist die Frage schwierig zu beantworten, bisher musste sich das Bundesarbeitsgericht damit noch nicht beschäftigen, daher gibt es noch keine Urteile. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Corona-Testpflicht am Arbeitsplatz müssen die Interessen des Arbeitgebers und die des Arbeitnehmers gegeneinander abgewogen werden, wie wa.de* berichtet.

Zum einen ist der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz zuständig und muss dabei immer alle Beschäftigten im Blick haben. Lässt sich eine Person nicht auf das Coronavirus testen, könnte sie andere Angestellte anstecken. Zum anderen können Arbeitnehmer laut dem Bayrischen Rundfunk auf ihr Persönlichkeitsrecht pochen. Demnach stellt eine Testpflicht am Arbeitsplatz einen Eingriff in die körperliche Integrität dar. Außerdem könne es Datenschutzprobleme geben, wenn sensible Gesundheitsdaten verarbeitet würden.

Testpflicht am Arbeitsplatz: Mit der Coronaschutzverordnung könnte sie umgesetzt werden

Doch eine Testpflicht könnte dann umgesetzt werden, wenn es entsprechende Verordnungen von Bund und Ländern gibt. Sähe die Coronaschutzverordnung NRW vor, dass Branchen wie Friseure oder Musikschulen in Lockdown-Zeiten nur geöffnet werden dürfen, wenn sich die Mitarbeiter regelmäßig testen lassen, könnte eine Testpflicht in den Betrieben greifen. Denn nur so könnte gewährleistet werden, dass der Betrieb weiter geöffnet bleiben darf.

Corona-Teststäbchen
Eine Testpflicht am Arbeitsplatz könnte umgesetzt werden, wenn Bund und Länder sie beschließen. © Sebastian Gollnow/dpa

Verweigern Mitarbeiter dann den Corona-Test, könnte ihnen laut wa.de* der Zugang zum Arbeitsplatz und sogar die Lohnzahlung verwehrt werden. Demnach stünden dann die betrieblichen über den persönlichen Interessen. Ähnliche Vorgaben gibt es bereits in den Coronaschutzverordnungen der Länder. So sind Mitarbeiter in Pflegeberufen und in Kliniken verpflichtet, sich regelmäßig testen zu lassen.

Testpflicht am Arbeitsplatz: Arbeitgeber ist zu Schutzmaßnahmen verpflichtet

Ohne entsprechende Vorgaben des Landes ist es allerdings schwierig eine Testpflicht durchzusetzen. Denn eine Testpflicht steht so gut wie nie in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Doch es kann Ausnahmen geben. Arndt Kempgens, Rechtsanwalt in Gelsenkirchen erklärt gegenüber dem wa.de*: Die Arbeitgeber seien „zu Schutzmaßnahmen gegenüber ihren Mitarbeitern verpflichtet“.

Das bedeutet, dass der Chef die Pflicht hat, Maßnahmen zu ergreifen, um Mitarbeiter zu schützen. Diese Pflicht könnte sich aus dem Bund-Länder-Beschluss vom 24. März ergeben, dort wurde eine Test-Angebots-Empfehlung für Arbeitgeber ausgesprochen. Doch ob diese Empfehlung über dem Persönlichkeitsrecht steht ist unklar, das muss das Bundesarbeitsgericht entscheiden, sollten bei der nächsten Bund-Länder-Konferenz keine weiteren Vorgaben beschlossen werden.

Video: Nach den Osterferien – NRW führt Corona-Testpflicht an Schulen ein

Testpflicht am Arbeitsplatz: Altmaier will lieber erstmal abwarten

Allerdings zeichnet es sich bisher nicht ab, dass eine Testpflicht für Arbeitnehmer in der Coronaschutzverordnung festgelegt wird. Zwar sprechen sich einige Politiker und Gewerkschaften für eine Corona-Testpflicht aus, demgegenüber steht Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), der lieber ersteinmal abwarten möchte (alle News zum Coronavirus* in NRW bei RUHR24).

Wie die Tagesschau berichtet, setzt der Minister darauf, die Mitarbeiter davon zu überzeugen, dass die Tests notwendig sind. Er setzt auf Freiwilligkeit. Zudem würde es Monate dauern, um eine effektive Kontrolle der Testpflicht durchzuführen. Und bis dahin seien deutlich mehr Menschen gegen das Coronavirus geimpft, sodass eine Testpflicht überhaupt nicht mehr nötig sei. *RUHR24 und wa.de sind Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.

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