Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe sowie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hatten sich mit der IG Bau auf steigende Lohnuntergrenzen für die Branche geeinigt.
Bis Ende 2020 sollen die neuen Mindestlöhne zunächst gültig sein.
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Wegen der Corona-Krise bleiben die meisten Flugzeuge derzeit auf dem Boden. Trotzdem tritt nun zum 1. April auch noch eine Regelung in Kraft, die Fliegen unattraktiver machen soll. Der Grund dafür ist, dass Fliegen der Umwelt besonders schadet. Daher steigen im neuen Monat die Steuern auf Flugtickets. Und zumindest teilweise werden Airlines diese Steuererhöhungen wohl auf die Flugpreise aufschlagen.
Nach bisheriger Rechtslage konnte ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird. Aufgrund der aktuellen Corona-Krise sind Kündigungen nun aber verboten, wenn Einkommensausfälle zur Folge haben, dass der Mieter seine Miete nicht zahlen kann. Diese Regelung soll zunächst für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni gelten. Allerdings besitzt die Bundesregierung der Ermächtigung, den Zeitraum der Maßnahmen bis Ende September 2020 zu verlängern.
Grundsätzlich bleibt die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete aber bestehen, sie wird also nur aufgeschoben. Spätestens nach zwei Jahren müssen die Zahlungsrückstände beglichen werden - also bis zum 30. Juni 2022. Ansonsten kann der Vermieter deshalb kündigen.
Für manche Bürger, die Monat für Monat einen Kredit zur Finanzierung von Wohneigentum abstottern, könnte es durch die Corona-Krise in der nächsten Zeit schwierig werden, ihre Raten wie bisher zu bezahlen. Daher hat die Bundesregierung beschlossen, dass es eine gesetzliche Stundungsregelung geben soll.
Diese sieht vor, dass alle vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträge für bis zu drei Monate pausiert werden können. Dies betrifft sowohl die Zins-, Rückzahlungs- als auch Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 fällig werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Eigentümer belegen kann, dass er durch die Covid-19-Pandemie Einnahmeausfälle hat - und das weitere Abbezahlen des Darlehens zur Folge hätte, dass ein angemessener Lebensunterhalt gefährdet ist.
Durch die vom Bundeskabinett beschlossenen Corona-Hilfen haben Eltern mit Verdienstausfällen ab April einen erleichterten Zugang zum Kinderzuschlag. Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht, sollen mit diesem Zuschlag unterstützt werden. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey kündigte nun am Montag an, dass die Berechnungsgrundlage für den „Notfall-Kinderzuschlag“ deutlich verkürzt werden soll. Für einen befristeten Zeitraum sollen Vermögen nicht berücksichtigt werden.
Bislang galt das Durchschnittseinkommen der vergangenen sechs Monate als Berechnungsgrundlage. Ab 1. April muss nun nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachgewiesen werden. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende September.
Für die Betreuungseinrichtungen ihrer Kinder müssen Eltern in Nordrhein-Westfalen im April keine Beiträge bezahlen. Für den kommenden Monat würden sämtliche Elternbeiträge für Kitas landesweit ausgesetzt, sagte NRW-Familienminister Joachim Stamp am Donnerstag. Ähnliche Regelungen gibt es außerdem in Sachsen und Thüringen. Wenn die Kinder nicht betreut werden können, sollen Eltern dort Kindergarten- und Hortbeiträge erstattet bekommen.
Und auch in vielen niedersächsischen Städten und Kommunen sowie in Baden-Württemberg müssen Eltern im April wohl keine Kita-Gebühren zahlen. Schleswig-Holstein will die Gebühren ebenfalls rückerstetten. Sachsen-Anhalt kündigte unterdessen an, Eltern, die besonders hart von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, bei den Kitabeiträgen finanziell zu helfen.
Welche
Änderungen im März für Verbraucher in Kraft getreten
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Ab dem 20. Mai 2020 gilt das EU-Verbot für Menthol-Zigaretten. Doch es bleiben Alternativen.
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