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Zeitumstellung, Kinderbonus, Corona-Regeln: Das ändert sich jetzt alles ab Oktober

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Neuer Monat, neue Regeln - auch der Oktober hat einige Umstellungen zu bieten. Diesmal geht es um Corona-Risikogebiete, Reiserückkehrer, Kinderbonus, Zahnersatz und das Ende der Sommerzeit.

München - Kalendarisch und meteorologisch befinden wir uns bereits im Herbst. Mittlerweile ist die dritte Jahreszeit auch greifbar - angesichts des Schmudelwetters der vergangenen Tage. Doch nicht nur in Sachen Temperaturen* müssen wir uns auf Veränderungen einstellen. Mit dem Oktober kommen auch einige neue Regelungen auf uns zu. Eine könnte unseren Tagesrhythmus gehörig durcheinander bringen.

Für Corona-Risikogebiete gilt jetzt automatische Reisewarnung

Doch zunächst werfen wir mal einen Blick auf Neuerungen, die der Corona-Pandemie* geschuldet sind. So gilt mit dem 1. Oktober für Länder oder Regionen, die von der Bundesregierung als Corona-Reisegebiete eingestuft werden, eine automatische Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Die Regelungen für Reisewarnungen und Reisehinweise wurden dahingehend angepasst.

Weiterhin ist zu beachten, dass für Länder, die zu den Risikogebieten zählen, Reisewarnungen für nicht notwendige, touristische Reisen gelten. Darüber hinaus kann für Länder, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen werden, von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten werden, sollten dort Einreisebeschränkungen nach Deutschland gelten oder diese Länder Einreisebeschränkungen aus Deutschland beschlossen haben.

Bei der Bewertung der Lage in den Ländern soll etwa auch die Ausstattung des Gesundheitssystems sowie der bisherige Umgang mit Infektionsherden berücksichtigt werden. Grundsätzlich werden Reisende zu besonderer Vorsicht angehalten.

Zu sehen ist ein Krankenbett mit Beatmungsgeräten und einem Warnschild vor dem Corona-Virus (Symbolbild).
Aufgrund der Gefahr durch den Corona-Virus: Immer mehr Regionen werden Risiko-Gebieten (Symbolbild) © Robert Michael/dpa/picture allinace

Corona: Auf Reiserückkehrer wartet statt Gratistests automatische Quarantäne

Für Reiserückkehrer gibt es ebenfalls eine wichtige Umstellung. Denn die in den vergangenen Monaten aus dem Boden gestampften Corona-Testzentren an Autobahnen und Bahnhöfen werden geschlossen. Lediglich an Flughäfen werden sie aufrechterhalten, womöglich jedoch kostenpflichtig.

Mit Oktober gilt: Die Gratistests werden durch eine Quarantänepflicht ersetzt. Diese soll in der Regel 14 Tage umfassen und lediglich bei einem negativen Test, der frühestens fünf Tage nach der Rückkehr nach Deutschland genommen werden kann, vorzeitig beendet werden können. Allerdings sind hier durchaus noch Nachjustierungen möglich.

Ein Corona-Test wird bei Insassen eines Autos genommen.
Vergangenheit: Die kostenlosen Corona-Tests an Autobahnen wird es nicht mehr geben. © Sven Hoppe/dpa

Zeitumstellung am letzten Oktober-Wochenende - zurück zur Normalzeit

Eine bereits seit Jahrzehnten bekannte, aber nicht unbedingt liebgewonnene Änderung wartet im Oktober ebenfalls auf uns. In der Nacht von Samstag, 24. Oktober, auf Sonntag, 25. Oktober werden die großen Zeiger der Uhren um eine Stunde zurückgedreht. Und zwar um 3 Uhr, auf 2 Uhr. Damit wird das letzte Oktoberwochenende das längste des Jahres, allerdings wird es in der Folge noch früher dunkel.

Dazu kommt: Bei vielen Lebewesen - nicht nur uns Menschen - leidet der Biorhythmus unter dieser Zeitumstellung von Sommerzeit auf Normalzeit. Immerhin kommt das Ganze nicht völlig überraschend und wir können uns ausgiebig darauf vorbereiten. Wobei viele die Zeitumstellung am Ende wahrscheinlich doch wieder so unvorbereitet trifft wie das Weihnachtsfest Ende Dezember.

Zweiter Teil des Kinderbonus' wird ausgezahlt - insgesamt 4,3 Milliarden Euro veranschlagt

Auf Eltern wartet ein kleiner zusätzlicher Geldregen. Denn im Oktober wird der zweite Teil des im Zuge des Corona-Konjunkturpakets verabschiedeten Kinderbonus'* ausgezahlt. 200 Euro gab es pro Nachwuchs bereits im September, nun folgen weitere 100 Euro. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von 4,3 Milliarden Euro und will mit diesem Schritt vor allem Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen unter die Arme greifen.

Diese Sonderzahlung wird nicht auf laufende Familien- oder Sozialleistungen angerechnet, womit sich deren Höhe nicht ändert. Da der Kinderbonus wie auch das Kindergeld bei der Steuer mit den Kinderfreibeträgen verrechnet wird, profitieren Familien mit höherem Einkommen jedoch weniger oder sogar gar nicht.

Diese Extrazahlung gilt für jedes Kind, das in diesem Jahr kindergeldberechtigt ist oder zumindest zeitweilig war. Auch für Neugeborene bis 31. Dezember wird der Kinderbonus überwiesen. Eine Beantragung ist laut Bundesagentur für Arbeit nicht nötig.

Krankenkassen-Zuschuss beim Zahnersatz steigt

Zusätzliche finanzielle Unterstützung steht auch Zahnarztpatienten ins Haus. So gibt es ab Oktober höhere Zuschüsse, wenn eine neue Krone, Brücke oder Zahnprothese benötigt wird. Bislang mussten gesetzlich Krankenversicherte für die Hälfte der Kosten aufkommen, künftig übernimmt die Krankenkasse 60 Prozent.

Mit einem über zehn Jahre lückenlos geführten Bonusheft kann sich sogar ein 75-Prozent-Zuschuss ergeben. Hat das Heft zumindest mehr als fünf Jahre hinter sich, kommt die Krankenkasse für 70 Prozent der Kosten beim Zahnersatz auf.

Mindestlohn in der Abfallwirtschaft steigt

In der Abfallwirtschaft, zu der auch die Straßenreinigung und der Winterdienst zählen, steigt der Mindestlohn im Oktober auf 10,25 Euro. Gezahlt werden muss dieser spätestens am letzten Werktag des folgenden Monats, was erstmals also der 30. November ist. Sind in einem Betrieb Arbeitszeitkonten eingerichtet, können Arbeitsstunden eines Arbeitnehmers, die 165 Stunden im Kalendermonat überschreiten, auf dem jeweiligen Arbeitszeitkonto angerechnet werden. (mg) *merkur.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks

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