Eine bereits seit Jahrzehnten bekannte, aber nicht unbedingt liebgewonnene Änderung wartet im Oktober ebenfalls auf uns. In der Nacht von Samstag, 24. Oktober, auf Sonntag, 25. Oktober werden die großen Zeiger der Uhren um eine Stunde zurückgedreht. Und zwar um 3 Uhr, auf 2 Uhr. Damit wird das letzte Oktoberwochenende das längste des Jahres, allerdings wird es in der Folge noch früher dunkel.
Dazu kommt: Bei vielen Lebewesen - nicht nur uns Menschen - leidet der Biorhythmus unter dieser Zeitumstellung von Sommerzeit auf Normalzeit. Immerhin kommt das Ganze nicht völlig überraschend und wir können uns ausgiebig darauf vorbereiten. Wobei viele die Zeitumstellung am Ende wahrscheinlich doch wieder so unvorbereitet trifft wie das Weihnachtsfest Ende Dezember.
Auf Eltern wartet ein kleiner zusätzlicher Geldregen. Denn im Oktober wird der zweite Teil des im Zuge des Corona-Konjunkturpakets verabschiedeten Kinderbonus'* ausgezahlt. 200 Euro gab es pro Nachwuchs bereits im September, nun folgen weitere 100 Euro. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von 4,3 Milliarden Euro und will mit diesem Schritt vor allem Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen unter die Arme greifen.
Diese Sonderzahlung wird nicht auf laufende Familien- oder Sozialleistungen angerechnet, womit sich deren Höhe nicht ändert. Da der Kinderbonus wie auch das Kindergeld bei der Steuer mit den Kinderfreibeträgen verrechnet wird, profitieren Familien mit höherem Einkommen jedoch weniger oder sogar gar nicht.
Diese Extrazahlung gilt für jedes Kind, das in diesem Jahr kindergeldberechtigt ist oder zumindest zeitweilig war. Auch für Neugeborene bis 31. Dezember wird der Kinderbonus überwiesen. Eine Beantragung ist laut Bundesagentur für Arbeit nicht nötig.
Zusätzliche finanzielle Unterstützung steht auch Zahnarztpatienten ins Haus. So gibt es ab Oktober höhere Zuschüsse, wenn eine neue Krone, Brücke oder Zahnprothese benötigt wird. Bislang mussten gesetzlich Krankenversicherte für die Hälfte der Kosten aufkommen, künftig übernimmt die Krankenkasse 60 Prozent.
Mit einem über zehn Jahre lückenlos geführten Bonusheft kann sich sogar ein 75-Prozent-Zuschuss ergeben. Hat das Heft zumindest mehr als fünf Jahre hinter sich, kommt die Krankenkasse für 70 Prozent der Kosten beim Zahnersatz auf.
In der Abfallwirtschaft, zu der auch die Straßenreinigung und der Winterdienst zählen, steigt der Mindestlohn im Oktober auf 10,25 Euro. Gezahlt werden muss dieser spätestens am letzten Werktag des folgenden Monats, was erstmals also der 30. November ist. Sind in einem Betrieb Arbeitszeitkonten eingerichtet, können Arbeitsstunden eines Arbeitnehmers, die 165 Stunden im Kalendermonat überschreiten, auf dem jeweiligen Arbeitszeitkonto angerechnet werden. (mg) *merkur.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks