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2021 die Krankenkasse wechseln: Bei vielen Versicherungen werden die Beiträge teurer

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Beim Vergleich von Krankenversicherungen kann man viel Geld sparen. Ab 2021 ist der Wechsel leichter. Darauf müssen Sie achten.

Kassel - Im Jahr 2021 erhöhen erneut viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge. Doch es gibt auch eine gute Nachricht für alle Versicherten: Denn auch der Wechsel wird ab diesem Jahr einfacher.

Wir haben für Sie zusammen gefasst, was bei einem Vergleich berücksichtigt werden muss. Denn beim Wechsel kommt es nicht nur auf den Preis an.

Viele Krankenkassen werden 2021 teurer: Ein Vergleich lohnt sich

Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen mindestens 31 Krankenkassen im Jahr 2021 ihren Zusatzbeitrag. Die Erhöhungen liegen zwischen 0,1 und 0,8 Prozent, wie die Stiftung Warentest berichtet. Diese Krankenkassen werden teurer.

Doch nicht nur auf den Beitrag kommt es bei der Krankenversicherung an. Auch die Zusatzleistungen spielen eine große Rolle bei der Versicherungswahl.

Krankenkassen Vergleich: Zusatzleistungen machen den Unterschied

Die meisten Leistungen der Krankenversicherungen sind gleich, da diese vom Gesetz vorgeschrieben sind. Doch bei den meisten Versicherungen gibt es verschiedene Zusatzleistungen, die mit abgedeckt werden.

Diesen sollten vor einem eventuellen Wechsel, auf jeden Fall verglichen werden. Denn die Leistungen sollten natürlich zu Ihren Bedürfnissen und Anforderungen passen. Zusatzleistungen können beispielsweise folgende sein:

Vergleich der Krankenversicherung 2021: Der geringste Beitrag liegt bei knapp unter 15 Prozent

Die Beiträge für die Krankenversicherung richten sich nach dem jeweiligen Einkommen des Versicherten. Wer unter 1.300 Euro im Monat verdient (Brutto), muss weniger Versicherungsbeitrag zahlen. Wer unter 450 Euro bleibt, muss gar keinen Beitrag für die Krankenversicherung bezahlen.

Von den 70 Krankenversicherungen, die Stiftung Warentest für das Jahr 2021 verglichen hat, ist der Beitrag bei der hkk bisher am niedrigsten. Bei der hkk entfallen 14,99 Prozent für den Krankenkassenbeitrag, hiervon sind 0,39 Prozent Zusatzbeitrag.

Allerdings fehlen von vielen Krankenkassen, noch Zahlen für das Jahr 2021. Im Vorjahr 2020, war nur eine Krankenversicherung billiger. Die AOK Sachsen-Anhalt, hatte damals einen Beitrag von 14,60 Prozent. Für dieses Jahr (2021) liegt hier bisher noch keine Angabe für den Beitrag vor.

Nach dem Vergleich ist vor dem Wechsel: Krankenversicherung in 2021 noch einfacher wechseln

Auf der Website der Stiftung Warentest können die verschiedenen Krankenversicherungen untereinander verglichen werden. Vor einem potenziellen Wechsel sollte allerdings bei der jeweiligen Krankenversicherung nochmals nachgefragt werden, ob die Leistungen im konkreten Fall auch zutreffend sind.

Der Wechsel der Krankenversicherung ist im Jahr 2021 vereinfacht worden. Wer seine Krankenversicherung wechseln möchte, kann dies frühstens nach 12 Monaten Mitgliedschaft. Sollte die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöhen, besteht ein Sonderkündigungsrecht und es kann vor der 12 Monatsfrist gewechselt werden.

Verischertenkarten mehrerer deutscher Krankenversicherungen.
Viele Krankenkassen haben den Zusatzbetrag im Januar 2021 erhöht - doch es gibt auch gute Neuigkeiten für die versicherten: Denn ab diesem Jahr ist ein Wechsel der Krankenkasse noch einfacher. (Symbolbild) © Jens Kalaene/Deutsche Presse-Agentur (DPA)

Wechsel ohne Kündigung möglich: Seit 2021 fällt diese weg

Ab dem Jahr 2021 reicht es für einen Wechsel aus, bei der neuen Krankenversicherung Mitglied zu werden. Die Kündigung bei der bisherigen Versicherung fällt weg.

Der Wechsel wird in der Regel immer zum Ende des übernächsten Monats vollzogen. Bei dem Sonderkündigungsrecht im Fall einer Erhöhung des Zusatzbeitrages, kann bis zum Ende des Monats gekündigt werden, indem dieser das erste Mal Fällig wird.

Neue Krankenversicherung 2021: Bei Arbeitgeberwechsel gilt eine andere Frist

Wer seinen Arbeitgeber wechselt, bekommt bis 14 Tage nach dem Wechsel die Möglichkeit eine neue Krankenversicherung zu wählen. Danach gilt wieder die Frist von 12 Monaten.

Nach einem erfolgreichen Wechsel der Krankenversicherung meldet sich die neue Krankenkasse bei dem Versicherten. Dann muss nur noch der aktuelle Arbeitgeber, formlos über den Wechsel unterrichtet werden. Wichtig ist hierbei, dass dem Arbeitgeber der Name der neuen Versicherung mitgeteilt wird. (Lucas Maier) *hna.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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