Die Beiträge für die Krankenversicherung richten sich nach dem jeweiligen Einkommen des Versicherten. Wer unter 1.300 Euro im Monat verdient (Brutto), muss weniger Versicherungsbeitrag zahlen. Wer unter 450 Euro bleibt, muss gar keinen Beitrag für die Krankenversicherung bezahlen.
Von den 70 Krankenversicherungen, die Stiftung Warentest für das Jahr 2021 verglichen hat, ist der Beitrag bei der hkk bisher am niedrigsten. Bei der hkk entfallen 14,99 Prozent für den Krankenkassenbeitrag, hiervon sind 0,39 Prozent Zusatzbeitrag.
Allerdings fehlen von vielen Krankenkassen, noch Zahlen für das Jahr 2021. Im Vorjahr 2020, war nur eine Krankenversicherung billiger. Die AOK Sachsen-Anhalt, hatte damals einen Beitrag von 14,60 Prozent. Für dieses Jahr (2021) liegt hier bisher noch keine Angabe für den Beitrag vor.
Auf der Website der Stiftung Warentest können die verschiedenen Krankenversicherungen untereinander verglichen werden. Vor einem potenziellen Wechsel sollte allerdings bei der jeweiligen Krankenversicherung nochmals nachgefragt werden, ob die Leistungen im konkreten Fall auch zutreffend sind.
Der Wechsel der Krankenversicherung ist im Jahr 2021 vereinfacht worden. Wer seine Krankenversicherung wechseln möchte, kann dies frühstens nach 12 Monaten Mitgliedschaft. Sollte die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöhen, besteht ein Sonderkündigungsrecht und es kann vor der 12 Monatsfrist gewechselt werden.
Ab dem Jahr 2021 reicht es für einen Wechsel aus, bei der neuen Krankenversicherung Mitglied zu werden. Die Kündigung bei der bisherigen Versicherung fällt weg.
Der Wechsel wird in der Regel immer zum Ende des übernächsten Monats vollzogen. Bei dem Sonderkündigungsrecht im Fall einer Erhöhung des Zusatzbeitrages, kann bis zum Ende des Monats gekündigt werden, indem dieser das erste Mal Fällig wird.
Wer seinen Arbeitgeber wechselt, bekommt bis 14 Tage nach dem Wechsel die Möglichkeit eine neue Krankenversicherung zu wählen. Danach gilt wieder die Frist von 12 Monaten.
Nach einem erfolgreichen Wechsel der Krankenversicherung meldet sich die neue Krankenkasse bei dem Versicherten. Dann muss nur noch der aktuelle Arbeitgeber, formlos über den Wechsel unterrichtet werden. Wichtig ist hierbei, dass dem Arbeitgeber der Name der neuen Versicherung mitgeteilt wird. (Lucas Maier) *hna.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.