Um die drastische Lebensmittelverschwendung - mindestens elf Millionen Tonnen Lebensmittel werden in Deutschland jährlich verschwendet, wie das Ministerium für Umwelt mitteilt - zu verringern, wird immer wieder über neue Vorschriften und grundlegende Änderungen zum Mindesthaltbarkeitsdatum diskutiert. Die Verbraucherzentrale NRW ist allerdings der Ansicht, dass das MHD einen hohen Bekanntheitsgrad hat und wichtige Orientierung bietet. "Eine neue Kennzeichnung zur Haltbarkeit lehnen wir ab."
In einer Anhörung des Bundestags-Ernährungsausschuss wurde am Montag über eine Änderung des Mindesthaltbarkeitsdatums diskutiert. Die Grünen fordern unter anderem die Abschaffung des MHD für langlebige Produkte wie Nudeln oder Reis auf EU-Ebene. Wichtig ist zu wissen, dass unterschiedliche Lebensmittel unterschiedlich haltbar sind.
Der Handelsverband erklärte eine solche Anpassung des Mindesthaltbarkeitsdatums bei sehr lange haltbaren Lebensmitteln für sinnvoll. Eine solche Befreiung sei aber für jedes infrage kommende Produkt einzeln zu prüfen. "Die Lebensmittelsicherheit darf nicht gefährdet werden." Die Verbraucherzentrale NRW bemängelt, dass die Hauptschuld oft den Verbrauchern zugewiesen werde, "obwohl die Wirtschaft mindestens ähnlich stark am Aufkommen von Lebensmittelabfällen beteiligt ist."
Grundsätzlich zeigt sich die Verbraucherzentrale NRW aber offen für eine MHD-Abschaffung bei Salz oder Zucker. Bei anderen Produkten sieht sie dies aber kritisch: So seien Nudeln nicht gleich Nudeln. Es gebe sie frisch und getrocknet, mit und ohne Ei - bei durchaus unterschiedlicher Haltbarkeit. Etwa bei Kaffee, Tee, Hartkäse und Gewürzen könne außerdem nach gewisser Lagerzeit ein Qualitätsverlust auftreten. Bevor das Mindesthaltbarkeitsdatum für bestimmte Lebensmittel abgeschafft würde, seien daher genaue Untersuchungen zur tatsächlichen Haltbarkeit nötig. *wa.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.