Verbraucher, welche die vom Rückruf betroffenen Wurst-Produkte bereits gekauft haben, können betroffene Packungen gegen die Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in der Einkaufsstätte wie beispielsweise bei Rewe oder Edeka zurückgeben.
Erst kürzlich waren Wurst-Produkte zwei verschiedener Hersteller von einem Rückruf* betroffen. In beiden Fällen war ein technischer Defekt in einem Kühlraum der Grund für den Rückruf. (Helena Gries)*hna.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.