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Rückruf für Süßigkeiten: Achtung! Es droht der Erstickungs-Tod

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Achtung: Rückruf für Süßigkeiten. Beim Verzehr droht die Gefahr zu ersticken. Das Verbraucherportal Lebensmittelwarnung warnt vor der Marke. Unbedingt umtauschen!.

Kassel - Mal wieder werden Süßigkeiten zurückgerufen. Von dem Rückruf betroffen sind dieses Mal aber weder Schokolade noch Kekse, sondern ein bunter Gelee-Fruchtpudding.

Die Firma AsRopa Food, ein Importeur für asiatische Süßigkeiten, ruft derzeit einen Fruchtpudding zurück. Betroffen sei das Produkt „HoGoMas Mini Frucht Pudding m. Nata De CoCo“, so das Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein. Warnung: Beim Verzehr drohe Erstickungsgefahr.

Rückruf: Allergien durch Süßigkeiten ausgelöst?

Bei der Süßigkeit handelt es sich um ein buntes Gelee in einem winzigen Becher. Einer der darin enthaltenen Zusatzstoffe ist Carrageen (E407). Das Verdickungsmittel gilt eigentlich als ungefährlich, jedoch steht der Zusatzstoff nun im Verdacht Allergien auszulösen.

Das Geliermittel für die Süßigkeit wird aus Rotalgen gewonnen und zahlreichen Lebensmitteln zugesetzt, darunter sogar einigen Bio-Produkten wie Joghurt, Sojadrinks und Sahne. Nach EU-Öko-Verordnung ist dies allerdings unproblematisch, ebenso sieht das die Weltgesundheitsorganisation. Die erlaubte Tagesdosis wurde aber auf 75 mg je kg Körpergewicht festgelegt.

ArtikelHoGoMas Mini Frucht Pudding
Sortem. Nata de Coco
Inhalt365 Gramm
Mindesthaltbarkeitsdatum28.11.2020
Artikelnummer52493

Ob die erlaubte Tagesdosis bei dem Produkt überschritten wurde, ist jedoch nicht bekannt. Warnung: Laut dem Importeur wird die Erstickungsgefahr durch den Zusatzstoff Carrageen (E407) ausgelöst, was zu dem Rückruf führte.

Rückruf - Gefahr zu Ersticken bei Süßigkeiten

Da beim Verzehr Erstickungsgefahr bestehen soll, ruft die Firma AsRopa Food aus Glinde (Schleswig-Holstein) den Fruchtpudding mit sofortiger Wirkung zurück. Die Süßigkeit wurde nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch in vielen anderen Bundesländern verkauft.

Folgende Länder sind vom Rückruf betroffen:

Kunden sollten die Süßigkeit keinesfalls verzehren und in dem Laden, in dem sie gekauft wurde, zurückgeben. Der Verkaufspreis wird erstattet, so der Importeur aus Glinde (Schleswig-Holstein).

Rückruf für Süßigkeit: Verbraucherschutz warnt vor Gelee-Süßwaren

Bereits im Juni warnte das Bundesamt für Verbraucherschutz vor dem Verzehr von Gelee-Süßwaren in kleinen Bechern. Warnung: Laut dem Verbraucherportal Lebensmittelwarnung bestehe Erstickungsgefahr unabhängig von der Charge oder dem Mindesthaltbarkeitsdatum, insofern die Zusatzstoffe Carrageen (E 407) und Johannisbrotkernmehl (E 410) enthalten sind.

Rückruf von Gelee-Süßigkeiten. Es droht Erstickungsgefahr (Symbolbild).
Rückruf von Gelee-Süßigkeiten. Es droht Erstickungsgefahr (Symbolbild). © Caroline Seidel / picture alliance / dpa

Wie wir berichteten*, gab es dazu keine konkreten Kundeninformationen. Es wird allerdings empfohlen, von einem Rückruf betroffene Süßigkeiten in den jeweiligen Verbraucherstellen zurückzugeben. Darüber hinaus sollten auch diese Süßigkeiten auf keinen Fall verzehrt werden.

Rückruf wegen Gefahr: Auch andere Lebensmittel betroffen

Derzeit sind auch Freilandeier von einem Rückruf* betroffen. Verkauft wurden die Eier in verschiedenen Edeka*-Märkten Deutschlands. Der niedersächsische Produzent ruft die Ware zurück, weil eine Überschreitung des Höchstgehalts bestimmter Umweltkontaminante festgestellt wurde. Durch eine Nachuntersuchung der betroffenen Eier konnte der Rückruf zurückgezogen werden.

Rückruf für Uncle Ben‘s Reis: Das Unternehmen ruft einige Chargen eines klassischen Reis-Gerichts zurück. In mehreren Verpackungen wurden Glassplitter gefunden. Es bestehe sogar Gesundheitsgefahr.

Kürzlich wurde auch für eine Butter ein Rückruf* veröffentlicht. Produziert die Butter in der Region Kufstein in Tirol (Österreich). Warnung: In dem Produkt wurden Bakterien gefunden, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken können. (Nail Akkoyun)*hna.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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